HomePanoramaErneut Symbole des deutschen Faschismus in Schwimmbad

Erneut Symbole des deutschen Faschismus in Schwimmbad

Am Samstag zeigte ein Mann in einem Strandbad am Klopeiner See eine Tätowierung mit einem Symbol des deutschen Faschismus. Die Polizei wurde verständigt und der Mann wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz angezeigt.

Völkermarkt. In einem Strandbad am Klopeiner See fiel am Samstag ein 58-jähriger Mann mit seiner Tätowierung am rechten Wadenbein auf. Der deutsche Tourist hatte sich die Runen der Waffen-SS, einer paramilitärischen Einheit des deutschen Faschismus, tätowieren lassen. Zwei anderen Besuchern des Strandbads war das Tattoo aufgefallen. Sie verständigten daraufhin die Polizei.

Die Polizei leitete eine Fahndung nach dem Mann ein. Er wurde schließlich im Zentrum von Seelach/Selo angehalten. Bei der Einvernahme auf der Polizeiinspektion St. Kanzian/Škocjan v Podjuni gab der Mann an, die Tätowierung seit gut 30 Jahren zu haben. Er wurde bei Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz angezeigt. Sowohl bei den Anzeigenden als auch beim Angezeigten handelt es sich um Touristen aus Deutschland.

Zweiter Verstoß innerhalb von zwei Monaten

Bereits Anfang Juli hatte es eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz in einem Schwimmbad gegeben. In Braunau hatte ein Polizist aus Bayern im Freibad einen Mann beobachtet, der mit einer „Blut und Ehre“-Tätowierung herumgelaufen war. Er alarmierte die Polizei, diese betrat das Schwimmbad allerdings nicht und behauptete, dass sei aus „einsatztechnischen Gründen“ nicht geschehen.

Zunächst wurden Ermittlungen gegen unbekannt eingeleitet. Später stellte sich dann heraus, dass es sich bei dem Mann um einen amtsbekannten 32-Jährigen handelt. Dieser war bereits dreimal wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz verurteilt worden, das erste Mal mit 16 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den amtsbekannten 32-Jährigen mittlerweile Anklage erhoben. Gegenüber dem Kurier erklärte der erste Staatsanwalt Alois Ebner: „Wir haben keinen Katalog, was strafbar ist und was nicht. Jede Form von Tätowierungen, die das Regime glorifizierend darstellt, ist aus meiner Sicht strafbar. Dazu zählt auch der Blut-und-Ehre-Spruch. Wenn dem nicht so ist, soll es der oberste Gerichtshof entscheiden“.

Das Verhalten der Polizei hatte damals für Kritik gesorgt. „Die Untätigkeit der Braunauer Polizei in Hinblick auf diesen mehr als offenkundigen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz ist ein Skandal“, kritisierte Raffael Schöberl, stellvertretender Landesvorsitzender des KZ-Verbandes/Verband der Antifaschistinnen und Antifaschisten in Oberösterreich. „Die Republik Österreich ist einer antifaschistischen Verfassung verpflichtet und dieser Verpflichtung müssen auch die Polizeibehörden nachkommen. Wir fordern die verantwortlichen Stellen auf, das NS-Verbotsgesetz endlich konsequent anzuwenden.“

Quelle: Kurier/ZdA/ZdA

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