Die Verunsicherung von Kolleginnen und Kollegen rund um Corona und die aktuelle Wirtschaftskrise zeigt sich auf verschiedenen Ebenen. Dies spiegelt sich in Beratungstätigkeiten auf Rekordhöhe bei den regionalen Arbeiterkammern (AK), aber auch in einer aktuellen Corona-Strafe wider. Ein Kollege, der am Bau arbeitet, wurde vor dem Wiener Landesgericht zu einer Strafe von 1.000 € und 6 Monaten bedingter Haft verurteilt, da er trotz positivem Corona-Test arbeiten ging.
Der 58-jährige Bauarbeiter beteuerte, dass er sich einerseits nicht krank fühlte und andererseits bei einem Krankenstand von 14 Tagen um seine Anstellung fürchte, insbesondere, da er ein bestimmtes Alter erreicht hat. Außerdem stellte sich heraus, dass er zwar einen amtlichen Quarantäne-Bescheid erhalten habe, jedoch diesen laut eigener Aussage nicht verstand – vor Gericht benötigte der Angeklagte eine Dolmetscherin.
Der Fall zeigt, wie bereits viele andere Vorgänge sehr deutlich, dass mehr Sicherheit und Unterstützung für die Arbeiterklassen dringend notwendig ist. Einerseits in der Anerkennung dessen, dass ein hoher Anteil der in Österreich lebenden Menschen eine andere Erst- und Umgangssprache haben als österreichisch, geschweige denn diese lesen können. Weiters braucht es Rechtssicherheit und Arbeitsplatzsicherheit. Dies natürlich längerfristiger für Risikogruppen, aber auch ganz grundsätzlich für Kolleginnen und Kollegen in Quarantäne bzw. vor und nach dem Ergebnis des PCR-Tests, auf das man gerne mehrere Tage wartet, ohne dabei arbeitsrechtlich geschützt zu sein. Was natürlich nicht leichtsinniges Verhalten begünstigen soll, jedoch notwendig ist für den nachhaltigen Schutz der Gesundheit und des Lohns der Arbeitenden.
Quelle: ORF