Das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB), Bereich Finanzpolizei, führte am 30. September 2026 Schwerpunktkontrollen im Hotelreinigungsgewerbe in mehreren Bundesländern durch. Insgesamt waren 119 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten im Einsatz. Sie kontrollierten 28 Betriebe und 128 Beschäftigte. Die Kontrollen erfolgten in Hotels in Wien, Tirol, Oberösterreich, Kärnten und in der Steiermark.
Wien/Berlin. Die Kontrollen erfolgten zeitgleich mit einem groß angelegten Einsatz deutscher Behörden gegen eine international agierende Tätergruppe. Die dortigen Ermittlungen betreffen unter anderem illegale Beschäftigung und Arbeitsausbeutung im Reinigungsgewerbe.
Im Zuge der österreichweiten Kontrollen stellte die Finanzpolizei insgesamt 39 Übertretungen fest. Davon entfielen fünf auf das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), sieben auf das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), eine auf das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) und 26 auf das Arbeitszeitgesetz (AZG).
Darüber hinaus wurde eine Person angetroffen, die sich nach derzeitiger Einschätzung illegal im Bundesgebiet aufhielt. Sie wurde festgenommen. Im Rahmen der Amtshandlungen führte die Finanzpolizei außerdem Forderungspfändungen wegen Abgabenschulden in einer Gesamthöhe von rund 323.000 Euro durch.
Bei vier der kontrollierten Betriebe besteht der Verdacht, dass es sich um Scheinunternehmen im Sinne des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes handeln könnte. Gegen zwei dieser Unternehmen laufen bereits entsprechende Ermittlungen. Bei zwei weiteren Betrieben ergaben sich im Zuge der Schwerpunktkontrollen Hinweise auf mögliche Scheinunternehmensstrukturen. Die weiteren Ermittlungen werden von den örtlich zuständigen Finanzpolizeiteams geführt.
In mehreren Ländern organisierte Tätergruppe
In Deutschland waren bei den zeitgleich stattfindenden Maßnahmen rund 2.200 Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz. Die Ermittlungen richten sich gegen eine mutmaßlich über mehrere Länder hinweg organisierte Tätergruppe, die unter anderem unter dem Verdacht der Schleusung, illegalen Beschäftigung, Arbeitsausbeutung sowie der Verwendung von Schein- und Nachunternehmen stehen.
Die genannten Verdachtslagen sind Gegenstand laufender Ermittlungen. Eine abschließende rechtliche Beurteilung erfolgt laut Aussendung des Finanzministeriums noch.
Auftraggeberhaftung wäre nötig
Betrügerische Unternehmen, die sich nicht an die Arbeitsgesetze halten, entstehen immer wieder aufs Neue, da sie dem Wunsch der Auftraggeber nach möglichst geringen Arbeitskosten entsprechen. Im Kapitalismus geht es darum, dass die Ware Arbeitskraft möglichst billig ist. Für große Konzerne – nicht nur im Hotelgewerbe – ist es da eine billige Lösung, Arbeitsbereiche wie die Reinigung auszugliedern. Unter welchen Bedingungen die Arbeitskräfte dann beschäftigt sind, ist den Auftraggebern egal. Analog der Regelung in der Bauwirtschaft wäre daher eine Auftraggeberhaftung nötig.
Quelle: OTS























































































