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Welle an Delogierungen droht

Die Arbeiterkammer rechnet heuer mit einem starken Anstieg der Kündigungs- und Räumungsklagen auf bis zu 48.000.

Wien. 2020 beschloss der Nationalrat eine mögliche Stundung der Mieten von April bis Juni. Aufgeschoben heißt für die Mieterinnen und Mieter aber nicht aufgehoben. Spätestens jetzt, mit Ende März, werden die ausstehenden Beträge – plus 4 Prozent Zinsen – fällig. Mitsamt der April-Miete, versteht sich.

Die Möglichkeit einer weiteren Stundung existiert nicht mehr – die finanziellen Schwierigkeiten für zahlreiche Mieterinnen und Mieter sind aber weiter erdrückend. Dafür sorgen Einkommenseinbußen unter anderem durch Kurzarbeit und niedrige Arbeitslosenbezüge ebenso wie Verschlechterungen bei Sozialleistungen, magere KV-Abschlüsse und generell fehlender leistbarer Wohnraum. Viele haben daher auf absehbare Zeit enorme Probleme mit dem monatlichen Mietzins, erst recht mit der Nachzahlung von gestundeten Beträgen.

Anstieg um ein Viertel

Die Arbeiterkammer rechnet deshalb für 2021 mit bis zu 48.000 gerichtlichen Kündigungs- und Räumungsklagen. Das wäre um ein Viertel mehr als im Vorjahr und würde etwa 9.000 vollzogenen Delogierungen entsprechen. Freilich würden bereits deutlich mehr Menschen ihre Wohnung vor einem drohenden gerichtlichen Rauswurf verlassen. Dass es für all die Betroffenen alternative leistbare Wohnungen gibt, ist völlig illusorisch.

Wenngleich der liberale Standard nun davon schwadroniert, dass „Corona viele Mieter ins Straucheln bringt“, spitzt das Virus die ohnehin prekäre Situation allenfalls zu. Für exorbitante Wohnkosten, stagnierende Löhne und gekürzte Sozialleistungen ist allerdings primär ein System verantwortlich, das die Interessen von Immobilienspekulanten über jene von buchstäblich vor der Obdachlosigkeit stehenden Familien stellt.

Quelle: Der Standard

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