Nach einer neuerlichen Anzeige wegen möglicher Tierquälerei stehen die Behörden im Bezirk St. Veit/Glan erneut vor offenen Fragen. Zwei Pferde mussten eingeschläfert werden, die genaue Ursache ihres plötzlichen Zustands bleibt vorerst unklar.
St. Veit an der Glan. Am vergangenen Wochenende ging bei der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan erneut eine Anzeige wegen des Verdachts auf Tierquälerei ein. Gemeldet wurde, dass es zwei Pferden auf einem landwirtschaftlichen Betrieb sehr schlecht gehe. Wie die Behörde mitteilte, war zu diesem Zeitpunkt bereits ein Tierarzt vor Ort gewesen und hatte die Tiere behandelt. Dennoch verschlechterte sich ihr Zustand so dramatisch, dass beide Pferde noch am Hof eingeschläfert werden mussten.
Warum es zu dieser akuten Entwicklung kam, ist derzeit Gegenstand von Ermittlungen. Laut Bezirkshauptmannschaft ist die Ursache bislang nicht geklärt, weshalb eine Obduktion der Kadaver angeordnet wurde. Die Ergebnisse sollen in den kommenden Tagen vorliegen. Eine Mitarbeiterin der Behörde wies darauf hin, dass auch ein medizinischer Notfall, etwa eine Kolik, infrage komme. Man könne daher „nicht automatisch von Tierquälerei ausgehen“.
Fast tägliche Kontrollen
Unabhängig vom aktuellen Vorfall wird gegen den 62-jährigen Landwirt bereits seit Dezember wegen des Verdachts der Tierquälerei ermittelt. Damals waren mehrere Rinder auf dem Hof verendet. Zu den laufenden Ermittlungen machte die Bezirkshauptmannschaft keine weiteren Angaben.
Der Betrieb steht nach Angaben der Behörde unter besonders strenger Beobachtung. Der zuständige Amtstierarzt kontrolliere den Hof nahezu täglich. Den dort gehaltenen Rindern und Pferden gehe es derzeit gut, von Verwahrlosung könne aus heutiger Sicht keine Rede mehr sein.
Zusätzlich führt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den Landwirt. Dabei geht es um den Verdacht des Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie um Nötigung und Beleidigung. Der Mann soll bei den ersten Kontrollen Anfang Dezember äußerst aggressiv reagiert haben. Für ihn gilt in allen Verfahren die Unschuldsvermutung.
Quelle: ORF


















































































