Am 4. Juni 1920 wurde im Gartenschloss Grand Trianon im Park von Versailles der gleichnamige Friedensvertrag von 17 Signatarstaaten unterschrieben. Der völkerrechtliche Vertrag von Trianon regelt bis heute die Bestimmungen, die sich im Gefolge des Ersten Weltkrieges für Ungarn und seine Nachbarländer ergaben. Zum Gutteil fixierte er Bedingungen, die ohnedies bereits Tatsachen waren, doch für das frühere Königreich Ungarn bedeutete das Dokument auch das Ende jeder bisherigen Großmachtpolitik.
Donaumonarchie geht den Bach runter
Wien/Budapest. Von 1867 bis 1918 bestand die österreichisch-ungarische Monarchie. Als damals zweitgrößter Staat Europas (nach Russland) umfasste das Reichsgebiet rund 676.000 Quadratkilometer. Es versteht sich von selbst, dass es sich um einen multiethnischen Staat mit einer Vielzahl an Volks- und Sprachgruppen handelte, jedoch unter Vorherrschaft der deutschsprachigen Österreicher in der cisleithanischen Hälfte (Kaisertum Österreich), unter jener der Ungarn in der transleithanischen Hälfte (Königreich Ungarn). Das bedeutet, die anderen Volksgruppen wurden diskriminiert und unterdrückt und waren insbesondere im ungarischen Teil einer repressiven Magyarisierungspolitik unterworfen. Zu diesen Gruppen zählten Italiener, Tschechen, Slowaken, Polen, Ukrainer, Rumänen, Serben, Kroaten, Slowenen und Bosniaken sowie Roma.
Die K. u. k. Monarchie wurde aufgelöst als Ergebnis des von Österreich-Ungarn selbst durch eine militärische Aggression gegen Serbien begonnenen imperialistischen Ersten Weltkrieges, de facto per 31. Oktober 1918. Mit den völkerrechtlichen Verträgen vom Saint-Germain (1919, für Österreich) und Trianon (1920, für Ungarn) wurde die Abwicklung der Doppelmonarchie festgelegt. Durch diese Pariser Verträge wurde Österreich auf sein heutiges republikanisches Staatsgebiet reduziert, Ungarn auf das seinige. Gegenüber der Doppelmonarchie bedeutete dies einen Gebietsverlust von fast 75% des Territoriums. Es wurden neue Staaten gebildet und andere Gebiete bereits bestehenden Staaten zugeschlagen. Im Großen und Ganzen lag dieser Aufteilung Österreich-Ungarns das Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Nationen zugrunde, die neuen Grenzen fassten Volks- und Sprachgruppen zusammen. In manchen Regionen gab es freilich komplizierte Überschneidungen, weshalb die neuen Grenzen auch neue nationale Minderheiten schufen. Diese schwelenden Konflikte entluden sich teilweise in den Jahren des historischen Faschismus und des Zweiten Weltkrieges.
Internationalismus gegen Nationalismus
Abgesehen von antiimperialistischen Positionen, gehört es seit 1945 zu den festen Prinzipien der kommunistischen Bewegung in Europa, die bestehenden Grenzen anzuerkennen und zu respektieren. Es steht den kommunistischen und Arbeiterparteien nicht zu, einander mit Gebietsansprüchen und Grenzrevisionen zu bedenken. Sie begegnen einander im Geiste des Internationalismus und der Völkerfreundschaft. Sie schützen von sich aus die Rechte der jeweiligen nationalen und ethnischen Minderheiten im eigenen Land, sie mischen sich nicht auf ungebührliche Weise ein in die Angelegenheiten der Parteien anderer Länder, sie versuchen die Arbeiterklasse auf ihrem Staatsgebiet zu organisieren, ungeachtet der Sprache, Herkunft oder Abstammung der Menschen. Und heute, angesichts der Arbeitsmigrationsbewegungen des letzten Drittels des 20. sowie des begonnenen 21. Jahrhunderts, gilt das Prinzip der Organisierung am Lebens- und Arbeitsort auch ungeachtet der Staatsbürgerschaft, wenngleich es natürlich zulässig ist, den Kontakt zur Partei des Herkunftslandes und ggf. zu deren Auslandssektion ebenfalls aufrechtzuerhalten.
Daher ist auch z.B. die Partei der Arbeit Österreichs der Ansicht, dass sich die Südtiroler Arbeiterklasse in der kommunistischen Bewegung Italiens organisieren und für ein sozialistisches Italien kämpfen soll. Niemals würde die PdA die italienischen Genossen mit territorialen Ansprüchen konfrontieren, denn Nationalismus und Revanchismus sind nicht Sache der Arbeiterklasse, sondern des Imperialismus. Genauso wenig kann es territoriale Konflikte zwischen z.B. den griechischen und türkischen oder gar den deutschen und polnischen Kommunisten geben – dies sind geradezu groteske Szenarien, die nur mit der kompletten Aufgabe des kommunistischen Charakters einer Partei denkbar wären. Anders gesagt: Eine vorgeblich „kommunistische Partei“, die internationalistische Grundpositionen zugunsten expansiver und geschichtsrevisionistischer Großmachtphantasien aufgibt, hätte in der kommunistischen Bewegung nichts mehr verloren.
Ungarische Verluste und Ansprüche
Am 4. Juni 2020 jährt sich also zum 100. Mal die Unterzeichnung des Friedensvertrages von Trianon, der Ungarn und seine Nachbarländer betraf. Durch diesen internationalen Vertrag wurden u.a. die Grenzen des neuen ungarischen Staates festgelegt. Gegenüber der Monarchie verlor Budapest die Herrschaft über erhebliche Gebiete, darunter die Slowakei, die Karpatenukraine, ein Gutteil Kroatiens, das slowenische Mur-Land, die serbische Vojvodina, das rumänische Siebenbürgen sowie eine sehr kleine polnische Region. Und außerdem – dies konnte trotz Festschreibung in den Verträgen von Saint Germain und Trianon erst 1921 durchgesetzt werden – die Region Deutschwestungarn unter dem neuen Namen Burgenland an Österreich. Da in einigen dieser Gebiete auch ungarische Minderheiten lebten und leben, betrachtete man damals und betrachtet man auch wieder im heutigen Ungarn diese Verluste als ungerecht.
Die rechtsreaktionäre Orban-Regierung unternahm Schritte, um diesen vermeintlichen „Auslandsungarn“ die ungarische Staatsbürgerschaft sowie sogar das Wahlrecht zuzuerkennen. Dazu passt auch, dass der Trianon-Jahrestag in Ungarn seit 2010 ein nationaler Gedenk- und Trauertag ist in Erinnerung an die Gebietsverluste im Gefolge des Ersten Weltkrieges. Rechtsextreme und faschistische Kräfte in Ungarn verfolgen die Wiedererstehung „Großungarns“ in den Grenzen von 1914 – und damit die Aufhebung des Vertrages von Trianon –, und auch in anderen Teilen des politischen Systems Ungarns sind latente Gebietsforderungen und angedachte Grenzrevisionen nichts Ungewöhnliches. Man setzt auf die historisch völlig unsinnige, ethnizistische Illusion eines „reinen Ungarntums“ und die Einforderung dessen erweiterten „Lebensraums“. In der Bevölkerung werden derartige Ansichten forciert, um von den sozialen Verwerfungen der kapitalistischen Restauration abzulenken. Man inszeniert sich als reines Opfer der Entente-Siegerjustiz und negiert die eigene historische Rolle Ungarns als nationaler Unterdrücker, Fremdherrscher und militärischer Aggressor zu Monarchiezeiten sowie als Verbündeter des deutschen Nazi-Faschismus in späteren Jahren.
Prinzipien des proletarischen Internationalismus
Es verlangt einiges an Ignoranz und Überheblichkeit, wenn man aus ungarischer Sicht gegenüber sämtlichen sieben Nachbarstaaten – Slowakei, Ukraine, Rumänien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Österreich – Grenzrevisionen verlangt und Gebietsansprüche stellt. Die Partei der Arbeit Österreichs weist derartige Gedanken auf das Schärfste zurück und verlangt, dass die territoriale Integrität Österreichs (und aller betroffenen Länder) von Ungarn respektiert wird. Gleichzeitig erachtet es die PdA als eine ihrer Aufgaben, die Rechte und Interessen der autochthonen Minderheiten im österreichischen Burgenland, wo 2% der Bevölkerung zur ungarischen Volksgruppe gehören, zu verteidigen. Und nicht zuletzt steht die PdA für die bilaterale Zusammenarbeit mit jenen – allerdings nur jenen – progressiven, revolutionären und kommunistischen Kräften in Ungarn, die sich zu den Prinzipien des Internationalismus, des Minderheitenschutzes und der Unverletzlichkeit der jeweiligen Grenzen und Territorien bekennen.
Anlässlich des 100. Jahrestages der Unterzeichnung des Friedensvertrages von Trianon kann man also einige Punkte zusammenfassen: Das Bekenntnis zu den Verträgen von Saint-Germain und Trianon ist Voraussetzung des Friedens und der Völkerfreundschaft. Die Unverletzlichkeit der Grenzen gehört zu den Grundprinzipien des proletarischen Internationalismus. Insofern ist jeder Infragestellung der territorialen Integrität Österreichs entgegenzutreten: Das Burgenland ist und bleibt Teil des österreichischen Staatsgebietes. Auch alle anderen mehr oder minder latenten Territorialforderung Ungarns gegenüber seinen Nachbarländern sind abzulehnen. Die kommunistische Bewegung in allen Ländern muss sich gegen nationalen Revanchismus und Geschichtsrevisionismus wenden, darf ihn keinesfalls unwidersprochen lassen oder gar befördern. Denn die Arbeiterklasse kämpft für den internationalen Sozialismus, nicht für nationalen Ethnizismus und kapitalistische Expansionen. Damit verbunden ist jedoch auch die Pflicht der kommunistischen und Arbeiterparteien, aktiv für den Schutz der Rechte und Interessen der autochthonen Minderheiten sowie der Migranten einzutreten.