Zehn Jahre Haft drohen Mitgliedern von marxistisch-leninistischen Organisationen und vier Jahre für die Verbreitung kommunistischen Gedankenguts. Das überarbeitete indonesische Strafgesetzbuch verurteilt auch jegliche Form des außerehelichen Geschlechtsverkehrs und Kondomwerbungen.
Jakarta. Indonesien hat eine lange Tradition antikommunistischer Verfolgung. Die am 6. Dezember verabschiedete Überarbeitung des indonesischen Strafgesetzbuchs steht in ebendieser Tradition und erinnert an die grausamen Zeiten unter dem Diktator Haji Mohamed Suharto. Damals wurde die Kommunistische Partei Indonesiens verboten und ihre Tätigkeit strengstens untersagt. 1965 folgte dann der bekannte Massenmord an Kommunistinnen und Kommunisten, wobei das faschistische Regime Suhartos mit Unterstützung US-amerikanischer und britischer Geheimdienste mehr als eine Million Menschen, zum größten Teil Mitglieder und Anhänger der einst mächtigen Kommunistischen Partei Indonesiens, umbrachte.
Das neue Strafgesetzbuch lässt in vielerlei Hinsicht an diese Zeit äußerster Brutalität zurückdenken. Es bedeutet einen gravierenden Rückschlag für die bürgerlichen Grundrechte und politischen Freiheiten: Neben dem Verbot außerehelicher sexueller Beziehungen sowohl für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wie auch für Touristen, der Einschränkung der Meinungsfreiheit (Verbot von Protesten, Einschränkung der akademischen Freiheiten usw.), verbietet das neue Strafgesetzbuch auch das Lehren und Verbreiten politischer Ansichten, die der Staatsideologie Pancasila widersprechen. Dem neuen Strafrecht zufolge ist auch jegliche Verbreitung des Marxismus-Leninismus verboten. Indonesierinnen und Indonesiern droht eine zehnjährige Haftstrafe für die Verbindung mit Organisationen, die dem Marxismus-Leninismus nahestehen, und eine vierjährige Haftstrafe für die Verbreitung kommunistischen Gedankenguts.
Parallel dazu wird auch etwa die Werbung für Kondome bzw. jegliche Empfängnisverhütung untersagt und die Diffamierung des Staatsoberhaupts und staatlicher Institutionen wieder verboten. Beleidigungen des amtierenden Präsidenten müssen vom Präsidenten gemeldet werden und können mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Todesstrafe wird unterdessen trotz Kritik der Nationalen Menschenrechtskommission und anderer Gruppen beibehalten – sie kann jedoch auf lebenslange Haft oder 20 Jahre Haft abgemildert werden, sofern der Häftling in einem Zeitraum von zehn Jahren eine gute Führung aufweisen kann.
Quellen: IDCommunism / People’s World