Wien. Bereits 2017 hatte der österreichische Nationalrat eine Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeiterinnen und Arbeitern an jene der Angestellten beschlossen. Diese sollte ursprünglich am 1. Jänner 2021 in Kraft treten. Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft vida erklärten, dass die Regierung und Unternehmer die Angleichung über Jahre verschleppt und mit der Pandemie erneut versucht hätten, sie weiter zu verzögern. Mit 1. Oktober tritt die neue Regelung nun aber endlich in Kraft.
Für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Hotellerie und Gastronomie bedeutet das einen größeren Schutz. Werden sie vom Arbeitgeber gekündigt, so gilt ab 1. Oktober eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen (bis zum 2. Dienstjahr), von maximal fünf Monaten nach frühestens 25 Dienstjahren. Bisher war es so, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter in diesem Sektor lediglich zwei Wochen Kündigungsfrist hatten. Sollten sie selbst kündigen, gelten nun vier Wochen Kündigungsfrist statt wie bisher zwei. Gewerkschaft und Arbeiterkammer fordern dazu auf, sich bei Problemen an sie zu wenden.
Quelle: ORF/Tourismuspresse