Laut dem Bericht konnte dieser Anschlag nur dank der Festnahme eines Verdächtigen verhindert werden. Der Mann, der Medienberichten zufolge als „langjähriger Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ)“ bezeichnet wird, plante offenbar einen verheerenden Angriff auf das Pressefest.
Die genauen Umstände des vereitelten Anschlags wurden von Behörden nicht offengelegt, und generell gab sich das Innenministerium bisher sehr wortkarg. Laut Medienberichten soll es sich beim Verdächtigten, um den 78-jährigen Rudolf P. handeln.
Der verdächtigte Rechtsextremist wurde im vergangenen Jahr jedenfalls zu einer fünfjährigen Haftstrafe in Eisenstadt verurteilt – wegen NS-Wiederbetätigung, Verhetzung und Vergehen gegen das Waffen- und Suchtmittelgesetz. Immerhin wurde er verurteilt, nicht aber wegen seiner Anschlagspläne gegen das KPÖ-Fest. Diese sollen während des gesamten Prozesses keine Rolle gespielt haben. Dies bestätigte neben Aktivistinnen und Aktivisten der Rechercheplattform „Österreich Rechtsaußen“, die den Prozess gegen P. beobachteten, auch die Anwältin des Verdächtigten. „Mein Mandant wurde weder wegen Anschlagsplänen angeklagt noch verurteilt“, so die Strafverteidigerin.
Rudolf P. hatte seit Jahren Verbindungen zur Neonazi-Szene und pflegte enge Kontakte zu den Identitären. Die Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes soll vor allem aufgrund seiner Socialmedia-Aktivitäten auf ihn gelenkt worden sein. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm nicht nur Drogen und NS-Devotionalien, sondern auch Waffen, Munition und Material zum Bombenbau sichergestellt. Es wurden drei Kilogramm Nitrozellulosepulver, 400 mit Schwarzpulver gefüllte Schweizer Kracher und Rohre gefunden. Während des Prozesses kam auch ans Licht, dass P. in Ungarn eine Art Probeexplosion durchgeführt hatte.
Besonders haarsträubend erscheint jedoch die Tatsache, dass die Organisatoren des Volksstimmefests, die Wiener KPÖ, nicht über den geplanten Anschlag informiert oder gewarnt worden sei. Man habe erst durch die Veröffentlichung des Berichts davon erfahren, erklärten Parteivertreter gegenüber den Medien.
Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) bestätigte die Festnahme des Beschuldigten nach der Hausdurchsuchung im Jahr 2021. Da der Verdächtige alleine gehandelt habe, hätte nach seiner Festnahme keine unmittelbare Gefährdung für die Veranstaltung mehr bestanden, gibt sich der DSN kalmierend. Die Polizei habe aber dennoch „entsprechende erweiterte Schutzmaßnahmen“ ergriffen. Um welche – angeblichen – Maßnahmen es sich dabei gehandelt habe, wurde nicht offenbart.
Bei der Hausdurchsuchung entdeckten die Behörden auch gerahmte Porträtfotos der Rechtsterroristen Franz Fuchs, Beate Zschäpe und Anders Behring Breivik. Fuchs war ein österreichischer Rechtsterrorist, der in den 1990er-Jahren für mehrere Briefbomben und ein Bombenattentat verantwortlich war, bei dem vier Roma im burgenländischen Oberwart starben.
Der Verdächtige wurde im Oktober 2022 jedenfalls zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen dieses Urteil ein, da das Gericht ihrer Einschätzung der persönlichen Gefährlichkeit des Täters nicht gefolgt war. Das Urteil wurde mittlerweile bestätigt.
Quelle: ORF / Der Standard