HomePanoramaNiederösterreich überholt Steiermark bei Ölkürbissen

Niederösterreich überholt Steiermark bei Ölkürbissen

Mit den geschützten geografischen Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln nimmt man es nicht immer so genau – so kommen die Kürbisse für das „Steirische Kürbiskernöl“ mehrheitlich aus Niederösterreich.

Sankt Pölten/Graz. Immer häufiger stammen die Kürbisse für die Produktion Steirischen Kürbiskernöls nicht mehr aus der Steiermark, sondern aus Niederösterreich. Wurde 2019 noch eine Mehrheit von der steirischen Landwirtschaft gestellt, so zogen die niederösterreichischen Anbauflächen zuletzt schon gleich und hängten heuer die Gebiete südlich des Semmerings deutlich ab. Konkret handelt es sich um niederösterreichische Felder im Ausmaß von 21.078 Hektar, auf denen heuer Ölkürbisse angebaut wurden, während die Steiermark 2021 auf „nur“ 13.275 Hektar kommt. Dies schlägt sich entsprechend in der Produktion des Kürbiskernöls nieder: Die rund 1.700 steirischen Ölmühlen werden inzwischen überwiegend von niederösterreichischen Landwirten mit Kernen beliefert.

Origineller Weise hat dies keinen Einfluss darauf, dass es sich im Endprodukt trotzdem um echtes „Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“ handelt. Diese als „geschützte geografische Angabe“ bezeichnete exklusive EU-Herkunftsbezeichnung bezieht sich zunächst auf die Verwendung der speziellen Varietät des Steirischen Ölkürbis (Cucurbita pepo var. styriaca) – dieser Kürbis stellt eine Mutation des Gartenkürbis dar, ohne Verholzung der Samenschale, d.h. mit weichen Kernen, die sich besonders gut zur Pressung eignen. Und die Ironie dabei: Diese Art gedeiht im niederösterreichischen Weinviertel wesentlich besser als in der Steiermark selbst. Daher fasste man den Begriff der Steiermark im entsprechenden EU-Gesetz „etwas weiter“, die Anbaugebiete des „Steirischen“ Ölkürbisses dürfen auch im Wein- und Waldviertel sowie im Südburgenland liegen, was mittlerweile auch mehrheitlich zutrifft.

Bei entsprechender Verarbeitung in einer steirischen Ölmühle nach dem traditionellen Pressverfahren liegt somit am Ende nichtsdestotrotz „Steirisches Kürbiskernöl“ vor, das als solches bezeichnet und verkauft werden darf – selbst wenn die Kürbisse hierfür von der niederösterreichisch-tschechischen Grenze stammen. Man sieht daran: In der EU sind viele geschützte Herkunftsbezeichnungen und geografische Schutzmarken mehr ein prätentiöses Geschäftsmodell als eine Abbildung der Wirklichkeit oder gar eine Maßnahme zur Unterstützung einer bestimmten regionalen Bauernschaft.

Quelle: ORF

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