Ende August 2020 stach ein frustrierter Ex-Freund in Wels einer schwangeren Frau in den Hals. Sie hatte wahnsinniges Glück und überlebte. Der 22-jährige Mann wurde gestern zu 13 Jahren Haft verurteilt
Wels. Der 22-Jährige, der im August 2020 seine Ex-Freundin mit einem Klappmesser zu ermorden versuchte, wird nun 13 Jahre in Haft verbringen müssen. Mit fünf zu drei Stimmen plädierten die Geschworenen für Mordversuch und nicht, wie vom Verteidiger des Täters vorgeschlagen, für Totschlag.
Der Mordversuch ereignete sich am 22. August 2020 – damals war der Täter 21 Jahre alt. Er hatte seine Ex-Freundin frühmorgens in ihrem Wohnhaus abgepasst und sie unter dem Vorwand einer Aussprache in den Keller gelockt. Dort habe er mit ihr die Frage erörtern wollen, wie es mit dem gemeinsamen Kind weitergehen solle – die Frau war wohlgemerkt zu der Zeit mit ihrem zweiten Kind schwanger. Der Täter, mit dem Ergebnis des Gesprächs unzufrieden, habe der Frau, so nach eigener Aussage, aus Wut, Trauer und Frustration einen Stich in den Hals mit einem Klappmesser versetzt. Laut seiner Aussage hätte es sich dabei aber nur um einen leichten „Piekser“ gehandelt, also kein Grund zur Sorge.
8 Zentimeter tief
Tatsächlich ergab das gerichtsmedizinische Gutachten, dass der linksseitige Stich mit dem Messer den Hals der Frau acht Zentimeter tief durchdrungen habe und bis zu den Knochen der Halswirbelsäule vorgestoßen sei. Der zuständige Experte gab klar zu Protokoll, dass so etwas nur mit Kraft möglich sei: „Das geht nur mit gewolltem, gezielten Zustechen mit Kraft“.
Die Frau hatte dabei unglaubliches Glück gehabt, auch wenn bei der Tat ein Nervenbündel durchtrennt worden war und es noch nicht sicher ist, ob sich daraus ein dauerhafter Schaden ergibt. Hierzu seien noch neurologische Untersuchungen in ein bis zwei Jahren vonnöten. Immerhin wurde keine Halsschlagader getroffen.
Nach der Tat flüchtete der Mann zur Wohnung seines Vaters, der sich rasch aufgemacht habe, um das Messer in die Traun zu werfen. Cobra-Beamte nahmen den Sohn jedoch bald darauf fest. Neben dem Mordverdacht (bzw. zur damaligen Zeit die schwere Körperverletzung) wurde auch ein Vergewaltigungsvorwurf erhoben, dieses Verfahren wurde aber nicht zu Ende geführt. Zu Beginn ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Körperverletzung, der Verdächtige äußerte sich aber bei der Einvernahme dahingehend, dass ihm der Tod der Frau auch nicht gekümmert hätte. Daraufhin wurde er wegen Mordversuchs angeklagt und er änderte bald seine Aussagen. Der Verdächtige leugnete seine Tat, dann legte er ein Geständnis ab, ein missglückter Suizidversuch folgte in der U‑Haft. Später machte er unter dem Vorwand, sich an nichts mehr erinnern zu können, von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Er wird nun 13 Jahre Zeit haben, über den grundsätzlichen Unterschied von „pieksen“ und „stechen“ nachzudenken.
Quelle: ORF