Wien. Die letzte Erhöhung der Richtwertmieten ist noch nicht einmal ein Jahr aus und schon kündigt sich die nächste Teuerungswelle bei eben diesen Mieten an. Aufgrund der hohen Inflation sollen die Richtwerte um weitere 8,6 Prozent ansteigen. Österreichweit sind rund 300.000 Haushalte betroffen.
Zuletzt im April 2022, also vor neun Monaten, war es zu einer Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten gekommen. Durchschnittlich wurden die Mieten dabei um 5,85 Prozent angehoben. Diese Mietsteigerung im April war eigentlich für 2021 vorgesehen und wurde ins darauffolgende Jahr verschoben. Und wegen dieser Verschiebung soll es heuer bereits zur nächsten Erhöhung kommen und nicht wie seit dem Jahr 2010 üblich im Zwei-Jahres-Rhythmus. Die diesjährige Erhöhung ist im Gesetz „Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz“ festgehalten, das die Anhebung 2021 aussetzte.
„Die Anhebung muss ausgesetzt werden“, fordert die Mietervereinigung Österreichs (MVÖ) und schlägt vor, die Richtwertmieten von der Entwicklung des VPI zu entkoppeln, wie dies in anderen Ländern bereits geschehe. Von einer solchen Abfederung der Mietkostensteigerung hält die Immobilienwirtschaft aber nichts. „Die Wertsicherung darf nicht wieder Spielball der Politik werden“, wettert Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI). „Ein neues Inflationslinderungsgesetz, das die vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlich verankerten Wertsicherungen aushebelt, ist mehr als kontraproduktiv.“ Die Branche brauche eine volle Inflationsabgeltung, denn nur so seien die hohen Investitionen bei der Sanierung und Dekarbonisierung des Gebäudebestands zu stemmen, heißt es fast schon weinerlich. Wir kennen diese alte Laier ja. Es geht einzig und allein darum, die Profite der Immobilienbranche zu sichern und um nichts anderes.
Betroffen von der Erhöhung der Richtwertmieten sind hauptsächlich Bewohnerinnen und Bewohner privater Altbauwohnungen mit Mietverträgen ab März 1994 sowie Mieter von Gemeindewohnungen. Die bestehenden Mietverträge sollen ab Mai angehoben werden können, Neuverträge bereits ab April.
Bei Mietverträgen ohne Mietdeckel, also in Nachkriegsbauten sowie bei den älteren Kategorie-Mietverträgen in Altbauten, wurde die Mieten oft sogar dreimal angehoben, um insgesamt 16 Prozent.
Quelle: derStandard.at