Wels. In einem Prozess am Landesgericht Wels ist am Donnerstag ein 20-jähriger Mann zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine anfangs noch minderjährige Freundin zur Prostitution gedrängt hatte und dadurch einen erheblichen Profit erzielte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Anklage begann der damals 18-Jährige, seine 17-jährige Partnerin über eine Onlineplattform anzupreisen. Innerhalb von zwei Jahren sollen dabei 50 bis 100 Kunden vermittelt worden sein, die jeweils 200 bis 1.500 Euro pro Kontakt zahlten. Den Ermittlungen zufolge kam es zwei- bis dreimal pro Woche zu Treffen – teils mehrmals täglich. Insgesamt soll der Beschuldigte auf diese Weise rund 300.000 Euro eingenommen haben.
Wie das Gericht feststellte, verwendete der junge Mann das verdiente Geld ausschließlich für eigene Zwecke. Mit dem erzwungenen Verdienst habe er teure Autos angeschafft, aufwendige Urlaube finanziert, in Lokalen viel Geld ausgegeben und seinen Kokainkonsum bezahlt. Letzteres führte zu einem separaten Verfahren wegen Suchtgifthandels, das noch aussteht.
Der Fall kam ans Tageslicht, nachdem die junge Frau Anzeige gegen den Beschuldigten erstattete. Er selbst musste sich nun wegen zahlreicher Delikte verantworten. Neben der Haftstrafe muss er seiner ehemaligen Partnerin 69.000 Euro bezahlen – als Geldstrafe, die ihm das Gericht auflegte.
Das Urteil lautet zwei Jahre Haft – acht Monate davon werden unbedingt vollzogen. Der verbleibende Teil ist bedingt, was bedeutet, dass er bei guter Führung nicht abgesessen werden muss. Der Strafrahmen umfasst zudem die Verpflichtung zur Zahlung besagter 69.000 Euro an die betroffene Frau. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann es angefochten werden.
Quelle: ORF