Während linke Medien verstärkt im Fadenkreuz der Justiz stehen, wird dem rechtsextremen „Compact“-Magazin wieder erlaubt zu erscheinen.
Leipzig. Am Dienstag, dem 24. Juni, hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 ausgesprochene Verbot gegen das rechtsextreme Magazin Compact auf. Begründet wurde das damalige Verbot mit verfassungsfeindlichen Inhalten und Zielen.
Zwar bestätigte das Gericht, dass das Magazin verfassungsfeindliche Inhalte verbreite, diese seien jedoch „nicht so prägend, dass sie ein Verbot rechtfertigen würden“, so der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Er betonte allerdings, dass „Extremistenblätter“ grundsätzlich verboten werden könnten.
Bürgerlicher Staat als Klassenstaat
Hier zeigt sich wieder einmal das wahre Gesicht des bürgerlichen Staates und seiner Justiz. Während linke Medien wie die marxistische Tageszeitung Junge Welt oder das Medienkollektiv red.media mit massiven Repressionen belegt werden, darf ein Magazin, das antisemitische Verschwörungstheorien, Islamfeindlichkeit und Geschichtsrevisionismus der übelsten Sorte verbreitet, ungehindert erscheinen. Der bürgerliche Staat und seine Institutionen verfügen über ein breites Repertoire an Repressionsmitteln, eingesetzt werden diese aber in erster Linie gegen klassenkämpferische Organisationen und Parteien. Man erinnere sich an das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) von 1956, das bis heute fortbesteht.
Es ist deshalb ein Trugschluss, auf Repressionen gegen Faschisten durch den Staat zu hoffen oder sie gar zu fordern. Solche Maßnahmen dienen oft lediglich als Feigenblatt, um später die gleichen Mittel gegen marxistische Kräfte zu richten. Wer den Faschismus wirklich bekämpfen will, kann sich nicht auf diesen Staat verlassen, denn er existiert zum Schutz der kapitalistischen Ordnung, aus der der Faschismus hervorgeht.
Quellen: ORF/Tagespiegel