Ein Schöffensenat verurteilte einen Lehramtsstudenten wegen schwerer sexueller Übergriffe auf zwei Frauen zu einer langen Freiheitsstrafe. Der Mann wird zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Wien. Ein 31-jähriger Mann ist wegen der Vergewaltigung einer 17-Jährigen sowie eines versuchten Übergriffs auf eine Joggerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete zusätzlich die Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorsitzende des Schöffensenats begründete die Entscheidung damit, dass die Schwere der Tat trotz des reumütigen Geständnisses und der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten eine massive Freiheitsstrafe erforderlich mache. Das Gericht betonte, dass der gesetzliche Strafrahmen für die Tat fünf bis fünfzehn Jahre Haft vorsieht. Mit der Verurteilung zu zehn Jahren sei die Untergrenze des noch Vertretbaren gerade erreicht worden. Der Angeklagte bat um Bedenkzeit. Der Staatsanwalt äußerte sich vorerst nicht
Vergewaltigungsfantasien seit Jugendjahren
Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte zu Prozessbeginn fest, dass der Angeklagte bereits seit seinem 14. Lebensjahr einschlägige Fantasien habe – konkrete Vergewaltigungsfantasien gegenüber jungen Mädchen. Demnach lebe der Mann seine Vorstellungen aus, ohne Rücksicht auf die Befindlichkeit der Opfer und die Folgewirkungen.
Der Sachverständige diagnostizierte eine schwere sexuelle Störung, die eng mit der Persönlichkeit des Angeklagten verknüpft sei. Der 31-Jährige sei zwar grundsätzlich zurechnungsfähig und damit schuldfähig, seine innere Abartigkeit sei jedoch so ausgeprägt, dass bei einer Verurteilung haftbegleitende therapeutische Maßnahmen angezeigt seien. Ohne diese Behandlung sei nach seiner Enthaftung mit gewaltbesetzten Vergewaltigungsdelikten und Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen.
Mit Messer bewaffnet in Wohnung der Jugendlichen
Am 10. August 2025 tauchte der Angeklagte am späten Abend im Wiener Bezirk Meidling vor der Wohnung der 17-Jährigen auf. Er war vier Tage zuvor in der U‑Bahn auf sie aufmerksam geworden und hatte sie bis zu ihrer Wohnung verfolgt. Mit einem Messer bewaffnet brach er gewaltsam die Wohnungstür – ein älteres Modell aus Holz – auf.
Er weckte die schlafende Jugendliche, drohte ihr mit dem Messer und forderte sie auf, seinen Anweisungen Folge zu leisten, andernfalls werde er sie töten. Dabei fügte er ihr eine Schnittwunde an der rechten Hand zu. Anschließend kam es zu Missbrauchshandlungen. Der Angeklagte ließ erst von der 17-Jährigen ab, als sie ihm klar machte, dass ihre Mutter auf dem Weg zu ihr sei. Daraufhin flüchtete er.
Zufällige (?) Begegnung nach der Tat führte zur Festnahme
Nur wenige Tage nach der Vergewaltigung sprach der Täter die Jugendliche unverfroren auf der Straße an und fragte sie nach der Uhrzeit. Der psychiatrische Sachverständige wertete dies als zusätzliche Demütigung und Herabwürdigung des Opfers in der Öffentlichkeit. Die 17-Jährige alarmierte umgehend die Polizei, woraufhin der Mann festgenommen werden konnte.
Bei dem Opfer löste das Erlebte eine akute Belastungsreaktion und später eine posttraumatische Belastungsstörung aus, die laut Sachverständigem einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist. Die Jugendliche sei vor der Tat völlig unauffällig gewesen und habe ein sorgloses Leben geführt. Sie gehe zwar wieder ihrer Lehre nach, lasse sich aber zur Arbeit bringen und abholen. Sie schlafe nur mehr bei Licht und nicht mehr allein. Zufällige Begegnungen mit Männern, die äußerlich nur ansatzweise dem Angeklagten ähneln, führten bei ihr zu Schlafstörungen.
Zweites Opfer bei Jogging-Überfall
Die 17-Jährige war nicht das einzige Opfer des 31-Jährigen. Bereits am 26. Mai 2025 hatte er versucht, eine Joggerin zu vergewaltigen. Er packte die Frau von hinten an den Schultern und stieß sie zu Boden. Als er nach ihrer Hose griff, ließ er von der Frau ab, weil diese lautstark zu schreien begann und mit ihren Beinen um sich trat.
Der Angeklagte zeigte sich in der Verhandlung zu sämtlichen Anklagepunkten geständig. Ein Psychiater hielt dazu fest, dass der Mann alles gestehe, ein Problembewusstsein vorhanden sei und er nichts zu beschönigen versuche. Die beiden Opfer hatten sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und erhielten ihre Schmerzensgeldansprüche zugesprochen: rund 4.760 Euro für die 17-Jährige und 2.500 Euro für die Joggerin.
Quelle: ORF

















































































