Mit 1. Juni erhöht die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) den sogenannten Behandlungsbeitrag beim Arztbesuch von bisher zehn auf 20 Prozent. Die Entscheidung wurde von der Hauptversammlung der Sozialversicherung beschlossen und auf der Webseite der BVAEB bekanntgegeben. Künftig müssen bei der BVAEB versicherte beim Arztbesuch also doppelt so viel zahlen wie zuvor.
Als Begründung verweist die BVAEB auf die angespannte Budgetsituation. Die Erhöhung sei notwendig, um das bestehende Leistungsniveau auch künftig aufrechterhalten zu können. Für Versicherte und Familien mit geringem Einkommen bleibt laut BVAEB weiterhin die Möglichkeit einer Befreiung beziehungsweise Nachsicht vom Behandlungsbeitrag bestehen.
Mit 1. April 2016 wurde der Selbstbehalt bei der damaligen Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) von 20 auf zehn Prozent reduziert. Die damalige Führung der Versicherung begründete diesen Schritt mit einer finanziellen Entlastung der Versicherten.
Im Zuge der Zusammenführung der BVA mit den Sozialversicherungen der Eisenbahner und des Bergbaus zur heutigen BVAEB wurde mit 1. Jänner 2020 eine Harmonisierung von Leistungen und Beiträgen vorgenommen. Seitdem galt für Beamte, Eisenbahner und Beschäftigte im Bergbau ein einheitlicher Behandlungsbeitrag von zehn Prozent.
Die Maßnahme reiht sich in eine Reihe von Entwicklungen im österreichischen Gesundheitswesen ein, bei denen Kosten zunehmend auf die Versicherten übertragen werden.
In einer aktuellen Erklärung kritisiert die Europäische Kommunistische Aktion (ECA) die fortschreitende Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung in Europa. Sie verweist darauf, dass Selbstbehalte, Leistungseinschränkungen und eine stärkere Orientierung an betriebswirtschaftlichen Vorgaben den Zugang zu Gesundheitsleistungen zunehmend von finanziellen Faktoren abhängig machen.
























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