Zwei Beschäftigte wurden nach einem klärenden Gespräch abrupt vor die Tür gesetzt – die Arbeiterkammer erreichte für sie eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro.
Spittal an der Drau. Ein Vorfall in einem Gastronomiebetrieb zeigt, wie schnell ein Arbeitskonflikt mit einem uneinsichtigen Chef eskalieren kann. Zwei Angestellte hatten das Gespräch mit ihrem Vorgesetzten gesucht, um interne Probleme zu klären. Statt auf ihre Anliegen einzugehen, reagierte der Vorgesetzte laut AK Kärnten jedoch mit Desinteresse und beleidigenden Worten. Schließlich forderte er die beiden auf, ihre Schlüssel abzugeben und den Betrieb zu verlassen.
Die Betroffenen wandten sich daraufhin an die Bezirksstelle Spittal der Arbeiterkammer. Mit Unterstützung der AK konnte für beide eine Kündigungsentschädigung von jeweils 7.500 Euro durchgesetzt werden. Insgesamt erhielten sie somit 15.000 Euro.
AK-Präsident Günther Goach betonte, dass sich niemand am Arbeitsplatz Beschimpfungen oder eine Entlassung ohne Einhaltung gesetzlicher Fristen gefallen lassen müsse. Die Arbeiterkammer unterstütze ihre Mitglieder in solchen Fällen kostenlos.
Im Nachhinein versuchte der Arbeitgeber, den Vorfall anders darzustellen: Laut Andreas Gaggl behauptete er, die beiden Beschäftigten seien eigenmächtig nicht mehr zur Arbeit erschienen. Diese Darstellung konnte jedoch durch die umfassende Dokumentation und das rasche Handeln der Betroffenen widerlegt werden.
Der Fall verdeutlicht ein wiederkehrendes Problem: Ungerechtfertigte Entlassungen werden mitunter im Nachhinein als freiwillige Kündigung oder unentschuldigtes Fernbleiben dargestellt. Die erfolgreiche Intervention der Arbeiterkammer zeigt jedoch, dass sich rechtliche Schritte in solchen Situationen lohnen können.
Quelle: ORF

















































































