Ein Bericht aus Straßburg stellt der BRD ein kritisches Zeugnis aus: Der Kampf gegen Antisemitismus droht zur Einschränkung legitimer politischer Debatten zu werden.
Straßburg. Die Kritik kommt nicht von irgendeiner Seite, sondern vom Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty. In einem aktuellen Bericht warnt er davor, dass Deutschland bei der Bekämpfung von Antisemitismus über das Ziel hinausschießt – und dabei zentrale Grundrechte untergräbt.
O’Flaherty benennt ein Spannungsfeld, das politisch gern vereinfacht wird: Einerseits nimmt antisemitische Gewalt zu, was entschiedenes Handeln erfordert. Andererseits werde genau dieser berechtigte Kampf genutzt, um die Grenzen der Meinungsfreiheit immer weiter zu verschieben. Kritik an der Politik Israels oder Solidarität mit Palästinenserinnen und Palästinensern gerate dadurch zunehmend unter Generalverdacht.
Im Zentrum der Kritik steht die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die in Deutschland politisch breit unterstützt wird. Dort heißt es „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ 2017 fügte die Bundesregierung jedoch diese problematische und völlig politisch motivierte Erweiterung hinzu: „Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Laut O’Flaherty wird die Definition häufig zu weit ausgelegt – mit konkreten Folgen: Demonstrationen würden eingeschränkt, Veranstaltungen an Universitäten behindert, und polizeiliche Maßnahmen träfen gezielt palästina-solidarische Stimmen.
Diese Entwicklung ist kein bloßes Detail im juristischen Diskurs, sondern berührt den Kern demokratischer Öffentlichkeit. Wenn politische Positionen vorschnell als antisemitisch etikettiert werden, verschiebt sich die Grenze zwischen legitimer Kritik und tatsächlicher Diskriminierung. Genau hier setzt auch die alternative Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus an, die versucht, diese Trennlinie klarer zu ziehen – ein Ansatz, der im politischen Raum der BRD bislang wenig Gewicht hat.
Besonders scharf fällt O’Flahertys Kritik an einem politischen Narrativ aus, das Antisemitismus als „importiertes“ Problem darstellt. Diese Sichtweise, die unter anderem von Friedrich Merz vertreten wird, lenke von der weiterhin zentralen Rolle des Rechtsextremismus ab. Antisemitismus sei kein neues Phänomen und schon gar nicht primär von außen eingeführt – er habe tiefe historische Wurzeln in der deutschen Gesellschaft selbst.
Hinzu kommt ein weiterer blinder Fleck: Antimuslimischer Rassismus. O’Flaherty fordert, diesen endlich als strukturelles Problem anzuerkennen, statt ihn im Schatten anderer Debatten zu belassen. Die gegenwärtige Entwicklung droht sonst, neue gesellschaftliche Spannungen zu erzeugen, anstatt bestehende zu lösen.
Auch das politisch aufgeladene Konzept der „Staatsräson“ gerät in den Fokus. Wenn die Unterstützung Israels zur quasi unantastbaren Leitlinie erhoben wird, kann dies laut Bericht zu einer gefährlichen Verkürzung politischer Debatten führen. Staatliche Institutionen müssten daher sorgfältig darauf achten, dass Antisemitismus-Definitionen nicht instrumentalisiert werden.
Die Botschaft aus Straßburg ist klar: Der Kampf gegen Antisemitismus darf nicht zur Einschränkung demokratischer Grundrechte führen, genausowenig, wie er inflationär und bis zur Unkenntlichkeit politisch missbraucht werden darf.
Quelle: Zeit

















































































