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Kuba: Weder verschwinden Gefangene noch gibt es Folter

Seit den Unruhen, die es zwischen 11. und 12. Juli in Kuba gegeben hatte, mehren sich die Gerüchte, dass Gefangene verschwinden würden. Listen mit vermeintlich Verschwundenen kursieren im Internet. Auch über angebliche Folter gibt es Berichte. 

Havanna. Der Frage, ob es tatsächlich verschwundene Inhaftierte auf der sozialistischen Insel gebe, hat sich die kubanische Tageszeitung und Zentralorgan der Kommunistischen Partei Kubas, Granma, gestellt. Die Zeitung zitierte hierzu den stellvertretenden Leiter der Sonderabteilung der Generaldirektion der Kriminalpolizei des Innenministeriums Oberst Víctor Álvarez Valle: „Wir haben in der Revolution als Prinzip das Recht auf Leben, auf Freiheit, auf Erhaltung der Sicherheit der Personen, und das zeigt sich auch in der Handlungsweise der Behörden.“ Der Oberst erklärte zudem, dass Kuba die Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor erzwungenem Verschwindenlassen unterzeichnet habe. Die juristischen Inhalte der Konvention haben in Kuba auch Verfassungsrang. Darin heißt es beispielsweise, dass niemand in geheimer Haft gehalten werden dürfe und sichergestellt werden müsse, dass „jede Person, der die Freiheit entzogen wurde, nur an offiziell anerkannten und kontrollierten Orten des Freiheitsentzugs festgehalten wird.“ Und es sei sicherzustellen, dass die inhaftierte Person, „mit ihrer Familie, ihrem Rechtsbeistand, oder einer anderen Person ihrer Wahl in Verbindung treten und von ihr besucht werden kann, unter den durch das Gesetz festgelegten Bedingungen.“

Aber obwohl erzwungenes Verschwindenlassen in der kubanischen Rechtsordnung nicht explizit als Verbrechen eingestuft wird, wird auch in Kuba gegen jene Personen ermittelt, die eine solche Tat begehen, und diese werden für ihr Handeln auch entsprechend bestraft.

Der Oberst stellt aber auch klar, dass es in Kuba „keine geheime Einrichtung zur Strafverfolgung von Personen, die aus irgendeinem Grund oder wegen dem Begehen einer Straftat in eine der Einrichtungen des Innenministeriums gebracht werden“, geben würde.

Auch der Leiter der Abteilung zur Überwachung der Strafprozesse bei der Staatsanwaltschaft der Republik, José Luis Reyes Blanco, stellt klar, dass die Gerüchte, dass im Zuge der Unruhen Gefangene verschwunden wären, unwahr sind und erläutert dabei den Prozess, der eingeleitet wird, sobald es zu einer Verhaftung eines kubanischen Bürgers kommt: Es gibt „Aufzeichnungen dieses Prozesses, das Verhaftungsprotokoll, das von der betroffenen Person unterschrieben wird, die Informationen über den Verhafteten und die Anwesenheit der Generalstaatsanwaltschaft dazu beitragen, die Untersuchung zu kontrollieren und dadurch können wir sicher sagen, dass es in unserem Land seit 1959 niemals Verschwundene gegeben hat.“

Sollte tatsächlich irgendwann einmal ein solcher Fall vorliegen, dann läge es auf der Hand, so Reyes Blanco, dass die Beschwerden bei der Staatsanwaltschaft über alle der Öffentlichkeit zugänglichen Kanäle beträchtlich wären. Seit dem 12. Juli hätten sich 63 Personen an die Abteilung zur Überwachung der Strafprozesse gewandt. „Aber keine dieser Beschwerden oder Forderungen hat etwas mit Verschwinden von Personen zu tun gehabt, sondern es ging um Verhaftungen, also mit der Suche nach bestimmten Informationen, die die Interessenten auch von den Stellen, an die sich sich gewandt haben, bekamen. Zur Zeit untersucht die Staatsanwaltschaft fünf Beschwerden im Zusammenhang mit allgemeinen Unstimmigkeiten bei der Vorgehensweise, aber es gibt keinen Fall, bei dem es um den Verbleib einer Person geht. Der ist immer bekannt und was wichtig ist, die Familie kennt ihn.“

In Kuba werden die Personendaten unmittelbar nach einer Inhaftierung zuerst manuell in ein Buch eingetragen und es wird ein Protokoll angefertigt, damit auch die verhaftete Person schriftlich darüber Auskunft erhält, wieso sie zur Polizeistation gebracht wurde. Innerhalb der ersten 24 Stunden erhält der Gefangene die Maßnahmen erklärt, die er auferlegt bekommt und sich je nach Straftat unterscheiden können. Ebenso in diesem Zeitraum erfährt die Familie in der Regel, wo sich die inhaftierte Person befinde. Das kubanische Innenministerium verfügt über ein automatisiertes unter allen Einheiten vernetztes Betreuungs- und Informationssystem, in dem jede inhaftierte Person registriert ist.

Was die jüngsten Fälle betrifft, so heißt es in der Granma, würden alle Familien Bescheid wissen, wo sich die Verhafteten befinden würden. Sie haben sich auch bereits zu diesem Ort begeben können, um Dinge der persönlichen Hygiene oder bestimmte Medikamente auszuhändigen. „Mit anderen Worten, die Information über den Aufenthaltsort der Personen steht fest und ist durch die Kontrollorgane der Staatsanwaltschaft überprüfbar“, hält Oberst Álvarez Valle fest.

Weil im Zusammenhang mit den Unruhen vor rund zwei Wochen auch Gerüchte über angebliche Folter in Kuba gestreut werden, betont Oberst Álvarez Valle, dass „genauso wenig wie das Verschwindenlassen, auch die Folter in Kuba keine Praxis ist. Die Geschichte der Revolution liefert dafür den Beweis und es ist und wird niemals die Praxis der Beamten des Innenminsteriums sein, Gewalt gegen die Verhafteten anzuwenden.“ Die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen habe Kuba ebenso unterzeichnet.

José Luis Reyes stellte zudem klar, dass nach den jüngsten Unruhen die Anwesenheit von Anwälten in den Polizeieinheiten zugenommen habe. Denn es sei im Interesse der Inhaftierten, ihre juristische Sicht der Dinge zu kennen. Außerdem sei dies auch ein äußerst günstiges Szenario für den Dialog und die Übermittlung von Bedenken und Beschwerden.

Für den Fall, dass es doch zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, würden diese Unstimmigkeiten geklärt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Dies geschehe entweder im Rahmen der Disziplinarordnung, wenn es sich um einen Beamten handle oder im Rahmen der Strafordnung, sofern gegen kubanisches Gesetz verstoßen wurde.

Die kubanische Tageszeitung Granma kommt deshalb zum klaren Entschluss, „dass es in Kuba weder Verschwundene noch Folter gibt und falls es zu Unregelmäßigkeiten bei den Handlungen des Innenministeriums kommt, werden diese untersucht und die Ergebnisse öffentlich gemacht und im Falle von Verstößen wird die Legalität wiederhergestellt.“

Quelle: Granma

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