Unter dem Vorsitz einer Richterin aus Österreich bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Entscheidung der rumänischen Behörden aus dem Jahr 2014, die Rumänische KP nicht zuzulassen. Damit unterstreicht der Gerichtshof seine Rolle als nützliches Instrument der Diktatur des Kapitals in den EU-Mitgliedstaaten.
Straßburg. Ein Gespenst geht um in den „demokratischen“ Institutionen der Europäischen Union: das Gespenst des Kommunismus. Am 21. Dezember 2021 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Entscheidung der rumänischen Behörden aus dem Jahr 2014, die Registrierung der Rumänischen Kommunistischen Partei (Partidul Comunist Român, PCR) zu verweigern, gerechtfertigt war.
In seiner Entscheidung im Fall des „Organisations- und Registrierungskomitees der Rumänischen Kommunistischen Partei gegen Rumänien“ (Antrag Nr. 20401/15) erklärte der EGMR den Antrag einstimmig für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof übernahm die absurde Entscheidung der nationalen Gerichte Rumäniens, wonach „das Programm und das Statut der PCR demokratische Werte und die gesellschaftspolitische Entwicklung des Landes nach 1989 ignorierten“ und „totalitäre (sic) und extremistische Handlungen zuließen, die die nationale Sicherheit untergraben und eine Gefahr für die demokratischen Werte darstellen könnten“.
Der EGMR stützte seine Entscheidung auch auf die Tatsache, dass sich die PCR „nicht von der ehemaligen Rumänischen Kommunistischen Partei distanziert hat“.
Meinungsfreiheit wird gleich gar nicht verhandelt
Das Organisations- und Registrierungskomitee der Rumänischen Kommunistischen Partei beschwerte sich über die Weigerung der rumänischen Gerichte, die PCR in die Liste der politischen Parteien aufzunehmen. Unter Berufung auf Artikel 10 (Meinungsfreiheit) und Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention legte das Komitee Beschwerde gegen die Ablehnung seines Antrags und die Begründung der nationalen Gerichte ein. Dennoch beschloss der EGMR, die Beschwerde nur auf der Grundlage von Artikel 11 der Konvention zu prüfen und damit das Recht auf „freie Meinungsäußerung“ zu ignorieren.
Skandalurteil unter österreichischem Vorsitz
Dieses Skandalurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist eine undemokratische und völlig ungerechtfertigte Maßnahme, die die Grenzen der „Demokratie“ in den EU-Mitgliedstaaten aufzeigt. Sie unterstreicht die tatsächliche Natur der bürgerlichen Demokratie und des bürgerlichen Staates sowie die Manipulation der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Einschränkung einer Reihe von Freiheiten im Zusammenhang mit dem Klassenkampf. Solche Entscheidungen ebnen den Weg für weitere Verbote der Tätigkeit kommunistischer Parteien, wie dies bereits in einigen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere in Osteuropa, geschieht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beweist seine Rolle als nützliches Instrument der Diktatur des Kapitals in den EU-Mitgliedstaaten. Mit der Verweigerung der Registrierung der Rumänischen Kommunistischen Partei dient der EGMR den Interessen der herrschenden Bourgeoisie in Rumänien und behindert die demokratische Meinungsäußerung der Bevölkerung des Landes.
Für das Protokoll: Die Entscheidung wurde von einer Gruppe von drei Richtern getroffen, bestehend aus Gabriele Kucsko-Stadlmayer (Österreich), Präsidentin, Iulia Antoanella Motoc (Rumänien) und Pere Pastor Vilanova (Andorra).
Quelle: In Defense of Communism