HomeKlassenkampfFrauenGetötete Frau in Strasshof: Tatverdächtigter Sohn nicht schuldfähig

Getötete Frau in Strasshof: Tatverdächtigter Sohn nicht schuldfähig

Gänserndorf. In Strasshof im Bezirk Gänserndorf hatte ein 27-jähriger Mann seine eigene Mutter getötet und seinen Stiefvater schwer verletzt. Laut einem psychiatrischen Gutachten wurde der dringend Tatverdächtige als nicht zurechnungsfähig eingestuft und damit auch als nicht schuldfähig.

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Unterbringung des 27-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum wurden durch das Gutachten bestätigt, berichtete Josef Mechtler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Die Untersuchungshaft wurde bereits in eine vorläufige Anhaltung umgewandelt, während der Fall weiterhin bei der Staatsanwaltschaft liegt und noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

Es wird erwartet, dass die Anklagebehörde einen Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Absatz eins StGB stellen wird, basierend auf den Ergebnissen des Gutachtens. In einem solchen Fall würde das Landesgericht Korneuburg über die Unterbringung im Maßnahmenvollzug entscheiden. Hierbei wäre der 27-Jährige nicht länger ein Angeklagter, sondern vielmehr eine betroffene Person, da ihm aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit die Taten nicht als Mord oder Mordversuch vorgeworfen werden können.

Den tragischen Vorfall soll der Mann am 3. April verübt haben, als er seine Mutter und deren Ehemann mit einem Messer attackierte. Der Angriff ereignete sich im Reihenhaus, in dem das Ehepaar gemeinsam mit dem Sohn der 60-Jährigen lebte. Die Mutter verstarb noch am Tatort, der 70-jährige Stiefvater wurde mit schweren Verletzungen ins Universitätsklinikum St. Pölten geflogen und auf der Intensivstation behandelt.

Bei einem Suizidversuch zog sich der Mann ebenfalls schwere Verletzungen zu. In seiner Vernehmung gestand er die grausame Tat und erklärte, dass Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Weltanschauungen mit seiner Mutter und seinem Stiefvater zu der Tat geführt hätten.

Die Geschehnisse in Strasshof sind zweifellos eine Tragödie für alle Beteiligten. Die Tatsache, dass der junge Mann aufgrund seiner psychischen Verfassung als nicht zurechnungsfähig gilt, wirft auch Fragen über die Unterstützung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auf.

Quelle: ORF

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