HomeKlassenkampfHaftstrafe für Frau, die sich aus Verzweiflung an defektem Bankomaten bediente

Haftstrafe für Frau, die sich aus Verzweiflung an defektem Bankomaten bediente

Feldkirch. „Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“ Diese Frage stellte sich seinerzeit Bertolt Brecht. Natürlich handelt es sich dabei um eine rhetorische Frage. Der verantwortliche Richter des Landesgerichts Feldkirch fand darauf seine ganz eigene Antwort. Er brummte einer 48-jährigen und laut Medienberichten mittellosen Frau eine knallharte unbedingte Haftstrafe auf, weil sie das Geld behielt, das ihr ein defekter Bankomat ausspuckte. Der Vorwurf lautete: Schwerer Diebstahl.

Die angeklagte Frau wollte in einer Dornbirner Bankfiliale 700 Euro beheben, das Gerät spuckte aber aufgrund eines Systemfehlers stattdessen rund 32.000 Euro aus. Die bisher unbescholtene Arbeiterin, deren Mutter in Rumänien schwer erkrankt war, konnte nicht widerstehen und behielt das Geld. Vor Gericht gab sie zu Protokoll, das Geld aus Verzweiflung zu sich genommen zu haben und es schließlich auch für die Behandlungskosten und die Beerdigung der mittlerweile verstorbenen Mutter aufgebraucht zu haben.

Keine Frage, im Kapitalismus gilt so jemand als Schwerstverbrecherin. Die 48-Jährige wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht, letztlich in Frankreich verhaftet und nach Österreich überstellt. Und auch die bürgerliche Klassenjustiz kennt in solchen Fällen keine Gnade: Die Frau wurde vor dem Landesgericht zu einer fünfmonatigen, unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Als erschwerend wurde der hohe Schaden gewertet. Der Bank muss die Frau das zu sich genommene Geld binnen 14 Tage rückerstatten.

Quelle: OÖN / Krone

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