HomeKlassenkampfNeuer Kollektivvertrag für die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

Neuer Kollektivvertrag für die Denkmal‑, Fassaden- und Gebäudereinigung

Wien. Nach intensiven Verhandlungsrunden wurde amin der vergangenen Woche eine Einigung im Kollektivvertrag (KV) für die Denkmal‑, Fassaden- und Gebäudereinigung erzielt. Der neue Vertrag, der rund 54.000 Beschäftigte betrifft, bringt eine keine Einkommensverluste und auch langfristige strukturelle Änderungen.

Ab 1. Jänner 2025 steigen die Brutto-Stundenlöhne um mindestens 3,8 Prozent, was dem Wert der rollierenden Inflation entspricht. Der Mindestlohn erhöht sich auf knapp 2.080 Euro, und Lehrlinge profitieren von einem Zuwachs von 6,5 Prozent, sodass sie im ersten Lehrjahr 1.028 Euro verdienen.

Drei Jahre Laufzeit und neue Lohngruppen

Eine der größten Neuerungen ist die dreijährige Laufzeit des Vertrags bis 2027. In diesem Zeitraum wird die Anzahl der Lohngruppen schrittweise von sechs auf vier reduziert. Davon profitieren vor allem Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen, laut Gewerkschaften.

„Die langfristige Erhöhung der Entlohnung in der Unterhaltsreinigung ist besonders wichtig, da hier überwiegend Frauen – viele davon mit Migrationshintergrund – tätig sind. Diese arbeiten oft Teilzeit aufgrund familiärer und branchenspezifischer Gründe“, erklärt Ursula Woditschka, Verhandlerin der Gewerkschaft vida.

Die Neustrukturierung der Lohngruppen soll zudem für mehr Klarheit und Transparenz sorgen. „Beschäftigte können besser nachvollziehen, was ihnen zusteht, und dies auch einfordern“, so Woditschka weiter. Sie erwartet, dass dies den Wettbewerb zwischen den Unternehmen fairer gestaltet und Preisdumping verhindert, ob das ein frommer Wunsch bleibt oder Realität wird, bleibt abzuwarten.

Mehr Vollzeitstellen und neue Überstundenregelung

Ein weiteres Novum des neuen KVs ist die Einführung einer sechsmonatigen Durchrechnungsperiode für Überstunden in allen Bereichen außer der Hotelreinigung. Überstunden werden nur ausbezahlt, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten durch Zeitausgleich abgegolten werden.

Diese Regelung gilt ausschließlich für Vollzeitkräfte und soll dazu führen, dass in der Branche mehr Vollzeitstellen geschaffen werden. „Aktuell sind Teilzeitkräfte mit wenigen Stunden die Norm. Viele von ihnen würden jedoch gerne mehr arbeiten. Mit mehr Vollzeitstellen ermöglichen wir Frauen in dieser Branche ein besseres Einkommen und stärken ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit“, betont Woditschka.

Damit ist der Abschluss besser als beispielsweise im Handel, die großen Sprünge wurden aber acuh nicht gemacht.

Quelle: Kleine Zeitung

BILDQUELLEvia Pixabay
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