HomeKlassenkampfWiener Linien wollen kritischen Personalvertreter kündigen

Wiener Linien wollen kritischen Personalvertreter kündigen

Die Wiener Linien, ein ausgelagerter Betrieb der Gemeinde Wien, der die U‑Bahnen, Straßenbahnen und einen Großteil der Autobuslinien in der Bundeshauptstadt betreibt, waren sehr gefordert, die Corona-Krise so zu meistern, dass sowohl die Beschäftigten, als auch die Fahrgäste optimal geschützt waren bzw. sind. Kritik und Verbesserungsvorschläge von Belegschaftsvertretern werden da offenbar nicht so gerne gesehen.

Wien. Personalvertreter und Betriebsräte einer parteiunabhängigen Namensliste haben es in dem von der SPÖ auf allen Ebenen dominierten städtischen Verkehrsunternehmen ohnehin nicht leicht, werden sie doch von den Obrigkeiten der Geschäftsführung, aber auch der FSG-Betriebsratsmehrheit als verzichtbare Störenfriede angesehen, wie man hört. Einen solchen Kollegen, er ist Personalvertreter und Betriebsrat, hat man jetzt gekündigt, weil er Kritik an der Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen geübt und Verbesserungsvorschläge gemacht hat (der Name des Kollegen ist der Redaktion bekannt). Er ist jedoch nach wie vor im Dienst, die Kündigung ist noch nicht wirksam.

Der Personalvertreter lässt sich das aber nicht gefallen. Er hat Beschwerde eingelegt, sodass sich am Mittwoch, 10.06., die Personalkommission des Wiener Gemeinderates mit diesem Fall beschäftigen muss.

Vernaderung als Kündigungsgrund?

Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass Postings des Kollegen auf Facebook, in denen er in einer geschlossenen Gruppe auf die Missstände aufmerksam gemacht hat, als Grund der Kündigung angeführt werden sollen. Zumindest wird das als Gerücht gestreut, denn eine schriftliche Begründung für seine Kündigung hat er bislang nicht erhalten. Macht dieses Beispiel Schule, dann ist der Vernaderung von engagierten Belegschaftsvertretern Tür und Tor geöffnet. Der betroffene Kollege will sich nicht den Mund verbieten und nichts in die Schuhe schieben lassen. Denn es gehört zu den elementarsten Aufgaben eines Personalvertreters, sich für einen optimalen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einzusetzen. So bleibt zu hoffen, dass die Personalkommission des Gemeinderates diesen Einschüchterungsversuch zurückweist. Eine Kündigung als Betriebsrat, der er auch ist, wäre sowieso nur über das Arbeits- und Sozialgericht möglich.

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