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AK: Im Krankenstand muss man nicht erreichbar sein

Während des Krankenstands sollten ständige Anrufe oder E‑Mails vom Arbeitgeber vermieden werden, da die Genesung im Vordergrund stehen muss. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die erkrankte Person als einzige Zugang zu einer wichtigen Information hat, wie beispielsweise einem Passwort.

Bregenz. Es scheint, dass Arbeitgeber im Krankenstand mehr an ihrem Profit interessiert sind als am Wohl der erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gesundheit der Beschäftigten tritt dabei klar in den Hintergrund, während nur die geschäftlichen Interessen zählen. Bei der Arbeiterkammer Vorarlberg melden sich immer wieder Personen, die berichten, dass ihre Chefs sie während des Krankenstands ständig kontaktieren. Die AK stellt klar, dass eine ständige Kommunikation nicht notwendig ist. Der Fokus sollte auf der Genesung liegen.

Keine Pflicht im Krankenstand erreichbar zu sein

Arbeitsrechtsexperte Christian Maier von der AK Vorarlberg betont, dass man dem Arbeitgeber nicht fortlaufend über den Gesundheitszustand informieren muss: „Es gibt keine Pflicht, im Krankenstand dauerhaft für den Arbeitgeber erreichbar zu sein.“ Der Krankenstand soll dazu dienen, möglichst rasch wieder gesund zu werden. Diese Erholung dürfe nicht durch ständige Anrufe oder E‑Mails gestört werden. Vorgesetzte hätten gegenüber erkrankten Mitarbeitern sogar eine besondere Fürsorgepflicht, betont Maier.

Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn die erkrankte Person die einzige im Betrieb ist, die Zugang zu einer wichtigen Information hat. In einem solchen Fall dürfe der Arbeitgeber diese anfordern, erklärt Maier. Als Beispiel nennt er ein Passwort für den Zugang zu einem Computerprogramm. Dies sollte jedoch die Ausnahme bleiben, da ein Betrieb die Möglichkeit hat, wichtige Informationen im Voraus zu hinterlegen und sich so für den Notfall abzusichern.

Quelle: ORF

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