Gegenüber der Gesamtzahl der CoV-Impfungen ist das offizielle Ausmaß der Impfschäden gering. Trotzdem ist jedes einzelne Opfer eines zu viel.
Wien. Zu den zwischendurch viel diskutierten etwaigen Impfschäden durch Corona-Schutzimpfungen hat die Generaldirektorin für öffentliche Gesundheit, Katharina Reich, aktuelle Zahlen bekanntgegeben: In 50 Fällen von Anträgen nach dem Impfschadengesetz wurde bislang eine finanzielle Entschädigung zugestanden. 38 betroffene Personen erhielten Einmalzahlungen von jeweils 2.000 Euro, während zwölf nachhaltiger Geschädigte nun eine monatliche Rente von 700 Euro bekommen.
Bei diesen Personen handelt es sich um Menschen, die im Gefolge einer Corona-Schutzimpfung einer schweren negativen Nebenwirkung ausgesetzt wurden und sich daher an das Sozialministerium gewandt hatten. In vielen Fällen handelt es sich um Herzmuskelentzündungen, die zu einer andauernden Beeinträchtigung führten, oder auch um Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer Thrombose einen Nervenschaden und eine Gehbehinderung erlitten.
Damit wurde nur ein kleiner Bruchteil aller eingelangten Anträge bewilligt, denn die Gesamtzahl liegt bisher bei 1.619 Fällen. Zumeist wurde entschieden, dass es sich nicht um einen Impfschaden, sondern nur um harmlose Beschwerden im Zuge ewartbarer Impfreaktionen handelte. Einige der abgewiesenen Fälle landeten letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht, bei acht diesbezüglichen Verfahren ist die Entscheidung noch ausständig.
Unterm Strich kann man zweierlei festhalten: Gegenüber der Anzahl der Impfungen ist die Zahl der Impfschäden also quantitativ verschwindend. Dennoch ist jeder einzelne Fall eine Tragödie und einer zu viel, weswegen man auch fragen darf und muss, ob medizinische Kontraindikationen aufgrund von Vorerkrankungen oder speziellen physischen Voraussetzungen immer ausreichend überprüft wurden. Leider muss man annehmen, dass das bürgerlich-kapitalistische österreichische Gesundheitswesen hierfür nicht über die nötigen Kapazitäten verfügte und verfügt.
Quelle: ORF