Aufgrund der redaktionellen und wirtschaftlichen Identität zwischen „Österreich“ und „Oe23“ gibt es keine Presseförderung für den Fellnerismus – zu diesem Urteil kam das OLG Wien.
Wien. Das Oberlandesgericht Wien verweigert der Tageszeitung „Österreich“ die staatliche Presseförderung. Nachdem Herausgeber Wolfgang Fellner in erster Instanz noch gewonnen hatte, revidierte die zweite nun das vorherige Urteil. Der Grund hierfür ist, dass solche Zeitungen, von denen mehr als 50 Prozent der Auflage nicht verkauft, sondern gratis an Mann und Frau gebracht werden, von der Presseförderung ausgenommen sind. Und im Falle des Boulevardprodukts „Österreich“ ist dies gelinde gesagt umstritten.
Denn von der „Österreich“-Auflage wird zwar mehr als die Hälfte verkauft, daneben gibt es jedoch die Gratisversion „Oe24“. Die beiden Blätter unterscheiden sich zwar durch das entsprechende Logo und Nuancen am Cover, sind aber inhaltlich-journalistisch und wirtschaftlich nicht zu trennen – tatsächlich ist kein relevanter Unterschied im redaktionellen Inhalt auszumachen. Zu dieser Ansicht war die Medienbehörde KommAustria gekommen, weswegen Fellners Förderantrag abgelehnt wurde. Dieser wiederum ging vor Gericht, der Prozessgegner ist die Finanzprokuratur des Bundes. Somit lautete das Match: „Österreich“ vs. Republik Österreich.
Dass das OLG Wien nun letzterer recht gab, erscheint nachvollziehbar, doch Fellner will trotzdem die dritte und letzte Instanz, den OGH, anrufen, der eine endgültige Entscheidung fällen wird. Ob der Fellnerismus und sein Krawallblatt – somit ein großes Medienhaus – tatsächlich mit Steuergeldern im Ausmaß von rund einer Million Euro jährlich „unterstützt“ werden müssen, ist ohnedies fraglich – es handelt sich bei „Österreich“ wohl nicht gerade um eine Publikation zur Absicherung der Vielfalt oder Qualität in Österreichs Medienlandschaft.
Daneben ist noch juristisch zu klären, ob man nicht ohnedies schon zu Unrecht Steuergeld aus dem Finanzministerium in die eigenen Taschen gesteckt hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Fellner-Mediengruppe in der Causa Karmasin/Beinschab und der fingierten ÖVP-Umfragen, die in „Österreich“ veröffentlicht wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Der Standard