500 Euro Strafe drohen einem jungen Wiener für einen hörbaren Darmwind vor zwei Polizisten. In einem ähnlichen Fall gab es nur 50 Euro Strafe.
Wien. An einem lauen Frühlingsabend saß M. mit Bekannten in einem Wiener Park. Plötzlich kamen zwei Polizeibeamte und wollten ohne konkreten Verdachtsfall sämtliche Taschen durchsuchen. Vor lauter Schreck entkam M. dabei eine Flatulenz. Zwar konnten die Polizisten bei ihrer fragwürdigen Amtshandlung natürlich nichts Belastendes finden, M. soll die Kontrolle trotzdem 500 Euro kosten. Denn zwei Wochen später bekam er eine Strafverfügung zugestellt: „Sie haben den öffentlichen Anstand verletzt, indem Sie vor Polizeibeamten laut einen Darmwind haben entweichen lassen.“
„Ich werde mir das nicht gefallen lassen, ich kann ja nichts für meine Biologie“, kündigt M. ein Rechtfertigungsschreiben sowie Einspruch gegen die Strafverfügung an. In den sozialen Medien erntet die Wiener Polizei für ihre Strafwut zumeist Spott, die Angelegenheit sorgt international für Aufsehen.
Gummiparagraph für sensible Polizistengemüter
Anstandsverletzungen sind in Landesgesetzen geregelt und werden immer wieder herangezogen, wenn sich feinfühlige Beamte irgendwie gekränkt oder beleidigt sehen. So leiteten vermeintlich geschmähte Polizisten schon wegen dem „Du-Wort“, dem Schwenken von „A.C.A.B.“-Fahnen bei einem Fußballspiel und der Unmutsäußerung „Oida“ entsprechende Verfahren ein – in diesen drei Fällen erfolglos. Dennoch mussten die Beschuldigten teilweise bis zum Verfassungsgerichtshof prozessieren, um Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafen abzuwenden. Für einen Furz vor der Polizei gab es vor einigen Jahren in der Steiermark bereits einmal eine Strafe – allerdings nur über 50 Euro. Ob das nun daran liegt, dass in Wiener Innenstadtbezirke alles teurer als am Land ist oder die betroffenen Beamten noch sensibler sind, erscheint unklar.