Für manch einen macht es Sinn, ab einem gewissen Prozentsatz Alkohol sich ein Hakenkreuz auf den Hodensack tätowieren zu lassen. Späße dieser Art bleiben aber nicht ungestraft.
Klagenfurt. Am Dienstag wurde ein aus St. Veit stammender Bundesheersoldat wegen unerlaubten Waffenbesitzes und nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 19 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Über einen Zeitraum von neun Jahren habe er, so Staatsanwältin Johanna Schunn, fast das gesamte Spektrum von mit Wiederbetätigung im Zusammenhang stehenden Handlungen abgedeckt.
Der 29-Jährige hat in der näheren Vergangenheit mit seinem Bruder u.a. zwei Whiskey-Flaschen geleert und sich danach ein Hakenkreuz auf den Hodensack tätowieren lassen. Der Bruder des Angeklagten durfte bei dieser schrägen Aktion selbst Hand anlegen – Dinge, die eben passieren, wenn Bruder- und Kameradschaft sowie Alkoholexzess so eng verbunden sind. An einem anderen Abend geselliger Trunkenheit, am 13. September 2019, hat der Angeklagte dann das Tattoo seinen Bundesheerkameraden nach einer Kompanieübung feuchtfröhlich präsentiert – ein Ausschnitt gelangte in die Öffentlichkeit. Die ganze Sache tue ihm inzwischen leid, das Tattoo habe er mittlerweile übertönen lassen. Außerdem wird ihm zur Last gelegt, im Bunkermuseum Wurzenpass mit NS-Material posiert, Propagandafotos gepostet und mit Hitlerwein posiert zu haben.
Der Angeklagte war schon wegen mehrerer Gewaltdelikte vorbestraft, u.a. wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung nach einer Rauferei auf dem St. Veiter Wiesenmarkt. Damals wurde er schon zu 24 Monaten Haft verurteilt, wovon 18 bedingt nachgesehen wurden. Die Staatsanwältin forderte die Bestrafung des Angeklagten und dass er seine ausgesetzte Strafe anzutreten habe. Das Geschworenengericht entschied sich für 19 Monate unbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 29-Jährige gab sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens ehrlich: „Ich kann keinen vernünftigen Grund nennen, warum ich es gemacht habe“, was aber in Wirklichkeit nicht viel aussagt, weil es schlichtweg keine vernünftigen Gründe gibt für Dummheit, Geschichtsvergessenheit und Eskapaden, die man dem Alkohol zuschieben kann. Die Richter befragten ihn nach seinem Wissen über den deutschen Faschismus, er antwortete, man spreche von sechs Millionen Toten. Auf die Nachfrage hin, warum er das so distanziert formuliert habe, entgegnete er, dass er das ja nicht selbst überprüfen könne. Den Geschworenen zugewandt meinte er aber, dass ihm alles furchtbar leid tue.
Quelle: ORF/OÖNachrichten/Krone