HomePanoramaVerurteilungen wegen Wiederbetätigung in Osttirol: Zunahme solcher Fälle in sozialen Medien

Verurteilungen wegen Wiederbetätigung in Osttirol: Zunahme solcher Fälle in sozialen Medien

In Osttirol wurden mehrere Männer wegen Wiederbetätigung verurteilt, nachdem sie faschistische Inhalte über soziale Medien verbreitet hatten. Die Zahl solcher Fälle nimmt allgemein zu, hauptsächlich in sozialen Medien, jedoch sehen die Behörden keine spezifische Anfälligkeit des Bezirks Lienz.

Innsbruck. In zwei Verfahren am Landesgericht Innsbruck wurden diese Woche vier Osttiroler wegen Wiederbetätigung verurteilt. Sie erhielten Bewährungsstrafen und Geldbußen.

Ein 32-Jähriger musste sich am Montag vor einem Schwurgericht verantworten, weil er in der Messenger-App „Telegram“ den Holocaust geleugnet hatte. Sein Posting lautete: „Sagt nicht, die Juden haben den Holocaust verdient, denn den gab es nie! Es ist alles gelogen von vorne bis hinten! Adolf Hitler hat die Gaskammern nie in Betrieb gesetzt, weil sie nicht funktionierten! Vielleicht hätten sie es aber verdient. Wer weiß.“

Vor Gericht zeigte der Angeklagte Reue und sagte: „Es gibt keinen Sinn, ich war frustriert.“ Während der Corona-Pandemie sei er online in die rechte Szene abgerutscht. Noch zu Jahresbeginn hatte der Mann bei einer Vernehmung durch den Staatsschutz jedoch betont, dass er die Zahl von sechs Millionen getöteten Juden anzweifle.

„Die Beweise sind erdrückend“, betonte Staatsanwältin Dorit Höllrigl während der Verhandlung. Die Geschworenen stimmten dieser Einschätzung zu, und der Osttiroler wurde schuldig gesprochen und zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss der 32-Jährige eine Geldstrafe von 1.440 Euro zahlen. Als mildernder Umstand wurde seine bisherige Unbescholtenheit berücksichtigt. Der Strafrahmen für ein solches Vergehen beträgt bis zu zehn Jahre Haft. Der 32-Jährige akzeptierte das Urteil.

Drei weitere Fälle in Osttirol

Am Mittwoch akzeptierten auch drei weitere Männer aus Osttirol ihr Urteil. Sie mussten sich ebenfalls wegen Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht verantworten. Den drei Osttirolern im Alter von 23 und 24 Jahren wurden zahlreiche Delikte zur Last gelegt.

Der Hauptangeklagte hatte unter anderem ein Schild mit der Aufschrift „Wolfsschanze“ und Fahnen rechtsextremer Rockgruppen in einer Hütte aufgehängt. Zudem verbreitete er über WhatsApp Fotomontagen mit nationalsozialistischen Inhalten. Unter anderem wurde der Reichsadler mit Hakenkreuz als „Friedenstaube“ verschickt.

Auch die beiden anderen Angeklagten fielen durch das Verbreiten entsprechender Inhalte auf WhatsApp auf. Einer der Männer hatte über einen Zeitraum von sieben Jahren Nazi-Bilder verschickt. Die drei Osttiroler zeigten sich geständig und gaben an, „jung und dumm“ gewesen zu sein. Allerdings betonten sie vor Gericht, dass sie sich ihrer Taten bewusst gewesen seien.

Der Hauptangeklagte wurde zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und 15 Tagen sowie einer Geldstrafe von 6.300 Euro verurteilt. Der zweite Angeklagte erhielt neun Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 5.220 Euro. Der dritte Angeklagte wurde ebenfalls zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 6.300 Euro verurteilt. Die drei Männer akzeptierten das Urteil, und die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Ähnliche Fälle sind in Osttirol bereits häufiger vorgekommen. Gericht und Staatsanwaltschaft sehen jedoch keine objektiven Anzeichen dafür, dass der Bezirk Lienz besonders anfällig für Wiederbetätigung ist. Das Innenministerium berichtet, dass die Zahl der Wiederbetätigungsfälle allgemein zunimmt, wobei solche Vorfälle überwiegend in sozialen Medien stattfinden.

Quelle: ORF

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