Salzburg. Medienberichten zufolge, versuchte sich der Raiffeisenverband Salzburg im Rahmen eines Kreditvertrags Zugang zu umfassenden Daten zu verschaffen. Eine Kundin staunte nicht schlecht, als sie den folgenden Absatz in ihrem Kreditvertrag fand:
„Informationen aus sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Whatsapp etc.):
In sozialen Netzwerken vom Kunden bereitgestellte Informationen, auf die das Kreditinstitut zugreifen kann, weil der Kunde sie auf einer Allgemeinheit zugänglichen Internetseite eines Netzwerkes veröffentlicht hat oder die der Kunde dem Kreditinstitut als Teil des von ihm in diesem Netzwerk festgelegten Empfängerkreises zugänglich gemacht/mit dem Kreditinstitut geteilt hat. Dazu gehören gegebenenfalls nicht nur grundlegende Netzwerk-Nutzerinformationen wie Name, E‑Mail-Adresse, Geschlecht, Geburtstag, derzeitige Wohnorte, Profilbilder, Aktivitäten des Kunden, sondern – wenn vom Kunden wie beschrieben bereitgestellt – auch Informationen zu seiner politischen Meinung, rassistischen und ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauen, Genetik, Biometrik und Gesundheitsdaten.
Der Kunde ist mit der Verarbeitung (insbesondere Erfassung, Speicherung und Auswertung) seiner in diesem Punkt genannten Daten zum Zwecke der Erstellung personalisierter Werbung oder personalisierter Angebote einverstanden.“
Ein solch umgreifender Zugriff ist nicht nur übergriffig, sondern es ist auch mehr als fragwürdig, welchen Zweck dieser tatsächlich für die Bank erfüllen soll.
Quelle: Standard