HomeKlassenkampfBaufirma prellte Polier um Großteil der Abfertigung

Baufirma prellte Polier um Großteil der Abfertigung

Eisenstadt. Einen Baupolier, der nach mehr als vier Jahrzehnten Betriebszugehörigkeit die Berufsunfähigkeitspension antrat, wollte der Chef auch noch um einen Großteil der ihm zustehenden Abfertigung bringen. Aufgrund der langen Dauer des Arbeitsverhältnisses fällt der Betroffene noch in die „Abfertigung alt“-Regelung, es hat also die Firma die Abfertigung zu bezahlen.

Im Jahr 1973 begann der Südburgenländer seine Lehre als Maurer bei der Firma und stieg im Lauf der Jahre zum Polier auf. Nach 44 Jahren konnte er nicht mehr und trat die Berufsunfähigkeitspension an. Damit wurde auch die Abfertigung fällig. Doch diese wollte der neue Chef nicht zahlen. 

Gerade einmal drei Monatslöhne landeten am Konto des Südburgenländers. Zugestanden wäre ihm aber aufgrund der langen Beschäftigungsdauer aber ein Jahreslohn und damit insgesamt etwas mehr als 56.000 Euro brutto. „Sein Arbeitgeber wollte den Arbeitnehmer mit drei Monatsgehälter abspeisen. Er sah sich aufgrund der neuen Besitzverhältnisse nicht als zahlungspflichtig an. Dabei herrschte seitens aller Gesellschafter dieser Firmen Einvernehmen, dass das Arbeitsverhältnis mit all seinen Rechten und Pflichten übergehen soll, somit auch die Abfertigung“, schildert AK-Arbeitsrechtsexpertin Mag. Angelika Maczek den Fall. 

Das sah das Gericht auch so und gab dem Polier recht. Auch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsinstanz hat im Sinne des Mannes entschieden und der Unternehmner muss die restlichen 42.000 zahlen.

Quelle: AK Burgenland

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