Wien. Mit einem Schuldspruch wegen eines versuchten Frauenmordes endete am heutigen Dienstag ein Gerichtsprozess am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Der Angeklagte fasste 15 Jahre Haft aus und soll in eine Anstalt eingewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 53-jährige Mann soll trotz aufrechtem Betretungs- und Annäherungsverbot immer wieder vor der Wohnung der Frau in Penzing aufgetaucht sein, heißt es in der Anklageschrift. Im vergangenen Juli kam es dann zur blutigen Tat: Der Mann stach seinem Opfer mit einem Messer in die Brust und lief davon. Laut den Angaben der Staatsanwaltschaft überlebte die 60-Jährige „nur durch einen glücklichen Umstand“. Die Frau musste daraufhin tagelang auf der Intensivstation behandelt werden.
Diese Tat war der Gipfel an weiteren Gewalttaten des Mannes gegenüber der Frau. So hatte sich diese nach 23 Jahren von ihrem Lebensgefährten getrennt nachdem er immer gewalttätiger geworden war. Er soll der Frau brennbare Flüssigkeit über die Haare geschüttet haben und versucht zu haben, sie anzuzünden. Die Staatsanwaltschaft hielt in diesem Zusammenhang fest: „Sie hat zu einem gewissen Grad befürchtet, dass es dazu kommen wird.“
Die Frau erwirkte daraufhin ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot gegen ihren Peiniger. Das Bezirksgericht ordnete zudem an, dass der Mann die Wohnung verlassen müsse. Doch das schien den 53-Jährigen nicht daran zu hindern, sich weiter vor der Wohnung der Frau aufzuhalten. Zu aller Überdruss stellte die Staatsanwaltschaft das gegen den Mann gerichtete Strafverfahren zu den angezeigten Gewalttaten „im Zweifel“ ein.
Selbst der Anwalt des Angeklagten stellte die Bluttat seines Mandanten nicht in Abrede. Dies hätte auch wenig Sinn gehabt, schließlich wurde in unmittelbarer Nähe des Tatorts die Tatwaffe mit dem Blut der Frau und der DNA des Mannes am Messergriff sichergestellt. Auch das Handy des Angeklagten war zur Tatzeit im Sendebereich der Wohnung der 60-Jährigen eingeloggt.
Das Schwurgericht sprach den Mann schuldig und er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Ein Gerichtspsychiater hatte den Mann zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit bescheinigt, infolge jahrelangen Alkohol- und Benzodiazepin-Missbrauchs habe der Mann aber eine Persönlichkeitsstörung entwickelt, die ihn gefährlich mache und weitere schwere Straftaten befürchten lasse.
Quelle: ORF