HomeKlassenkampfSchwarzarbeit bei Kurzarbeitskontrolle - Strafen für Konzerne noch nicht erhöht

Schwarzarbeit bei Kurzarbeitskontrolle – Strafen für Konzerne noch nicht erhöht

Im Rahmen der Kurzarbeitskontrollen wurden zuletzt 6.670 Kontrollen zur Einhaltung der Kurzarbeitsregeln durchgeführt. Hier wurden 660 Anzeigen erstattet unter anderem wegen Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz sowie dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und dem Arbeitszeitgesetz. Die meisten Anzeigen wurden in den Branchen, die eben nicht vom Lockdown betroffen sind, verhängt. Die Baubranche ist hier Spitzenreiter, gefolgt vom Transportsektor. Jedoch kam es auch in der Gastronomie zu Anzeigen. 

Gestraft werden die Kolleginnen und Kollegen mit 500 bis 5.000 Euro und bei Wiederholung kann sogar Gefängnis drohen, denn die Arbeiterklasse wird natürlich bestraft, wenn sie den Fiskus um Einnahmen bringt. Was noch offen ist, ist selbstverständlich, dass die Strafen für die Konzerne bei Missbrauch von Kurzarbeit erhöht werden sollen. Ob dies noch passiert, solange Kurzarbeit in Anspruch genommen wird, bleibt abzuwarten, denn gegenüber den Konzernen ist man kulanter, wenn diese den Staat und das Volk um Geld prellen und sich noch weiter auf deren Kosten bereichern.

Quelle: Der Standard

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