In einer dritten Klasse in Niederösterreich mussten Kinder zwischen mehreren problematischen Bezeichnungen für Indigene Amerikas wählen. Die Bildungsdirektion spricht von einem nicht zeitgemäßen Unterrichtsmaterial und prüft den Vorfall.
St. Pölten. Ein Arbeitsblatt in einer Volksschule in Niederösterreich sorgt für Kritik. In einer dritten Klasse wurde ein Text verwendet, in dem indigene Bevölkerungsgruppen Nord‑, Mittel- und Südamerikas als „Rothäute“ bezeichnet werden. Das Material wurde dem Standard zugespielt.
Der Text war als kurzer Zeitungsartikel gestaltet. Darin heißt es, die „Ureinwohner von Nord‑, Mittel- und Südamerika“ würden auch „Rothäute“ genannt. Gleichzeitig wird erklärt, dass ihre Hautfarbe nicht rot gewesen sei, sondern zwischen braungelb und dunkelbraun geschwankt habe. In weiterer Folge beschreibt das Arbeitsblatt die Verwendung rötlicher Erde und betont, die Bezeichnung habe nichts mit „Wildheit oder Grausamkeit“ zu tun. Dennoch sei der Name geblieben und werde oft mit falschen Vorstellungen verbunden.
Nicht thematisiert wird, dass es sich bei „Rothaut“ ebenso wie bei „Indianer“ um Fremdbezeichnungen aus der Kolonialzeit handelt, die heute vielfach als abwertend und rassistisch gelten. Ob diese Einordnung im Unterricht mündlich erfolgte, ist nicht bekannt.
Aus welchem Jahrzehnt das Arbeitsblatt stammt, ist unklar. Aufgrund der verwendeten Begrifflichkeiten dürfte es sich jedoch (hoffentlich) nicht um aktuelles Unterrichtsmaterial handeln.
Mit dem Vorfall konfrontiert, wollte sich die Direktorin der betroffenen Schule nicht äußern und verwies auf die Bildungsdirektion Niederösterreich. Diese erklärte, ein derartiges Arbeitsblatt entspreche nicht den pädagogischen und inhaltlichen Standards eines zeitgemäßen Unterrichts im 21. Jahrhundert. Man bedauere, dass das Material verwendet worden sei.
Zur Frage, wie Unterrichtsmaterialien grundsätzlich auf diskriminierende Sprache überprüft werden, äußerte sich die Bildungsdirektion nicht. Der Sachverhalt werde nun von der Schulaufsicht im Auftrag der Behörde geprüft. Die betreffenden Arbeitsblätter seien „jedenfalls beseitigt worden“, heißt es in der Stellungnahme.
Quelle: derStandard



















































































