HomePanoramaGeschützter Biber in verbotenem Fangeisen

Geschützter Biber in verbotenem Fangeisen

Im Innviertel wurde ein Biberweibchen in einem illegalen Fangeisen gefunden – die Pfote des schwer verletzten Tieres musste amputiert werden.

Braunau. In der oberösterreichischen Gemeinde Altheim wurde ein Biber beinahe in einer illegalen Falle getötet. Spaziergänger entdeckten am vergangenen Sonntag das schwer verletzte Tier, das mit einer Pfote in einer Tellerfalle feststeckte und offenkundig starke Schmerzen hatte. Schließlich wurde das Biberweibchen vom Tierschutzverein Ried im Innkreis geborgen und in das Veterinärmedizinische Zentrum von Anif im benachbarten Salzburg gebracht, wo es nach der Erstversorgung zu einer Notoperation an der malträtierten Pfote kommen musste. Das Vorgehen des noch unbekannten Täters bzw. der Täter zeugt von besonderer Rücksichtslosigkeit und Grausamkeit.

Die Biberjagd an sich ist freilich sowieso nicht erlaubt: Nach der schonungslosen Ausrottung durch den Menschen wurde der Biber in den 1970er Jahren in Österreich wiederangesiedelt, heute gibt es an heimischen Fließgewässern rund 500 Tiere – der Biber steht nach nationalen und EU-Gesetzen unter strengem Schutz. Doch die Falle von Altheim war nicht nur einfach illegal, sondern besonders hinterhältig und brutal: Fangeisen sind schon seit über 25 Jahren EU-weit verboten – völlig zurecht, wie der aktuelle Fall zeigt: Der Biber wies so schwere Verletzungen an der eingeklemmten Pfote auf, dass diese nicht mehr zu retten war und in der Anifer Klinik amputiert werden musste. Auch das Kiefer war stark in Mitleidenschaft gezogen, da das Tier, das wohl schon zwei bis drei Tage in der Falle feststeckte, verzweifelt, aber vergeblich versucht hatte, sich durch ein Aufbeißen der eisernen Konstruktion aus der Fußfalle zu befreien.

Daran erkennt man, dass der Täter besonders gewissenlos vorgegangen ist. Er ist nicht einfach ein Wilderer, denn ihm ging es nicht darum, den Biber zu fangen, ja nicht einmal nur darum, ihn zu quälen, sondern ihn auf grausame Weise zu töten – was auch beinahe gelungen wäre. Das Opfer bleibt mit einer erheblichen Verstümmelung am betroffenen Bein zurück, wodurch fraglich ist, ob man das Tier nach der sonstigen Genesung wieder auswildern kann. In der ÖVP-geführten Gemeinde Altheim war man allerdings ohnedies nicht allzu glücklich mit dem – einzigen – Biber im Ort. Erst im Februar dieses Jahres gab es im Gemeinderat bereits Diskussionen, wie man das angebliche „Problemtier“, das für verschiedene Schäden verantwortlich gemacht wurde, loswerden könne. Offenbar hat nun ein engagierter Tierquäler die Sache selbst in die Hand genommen. Es bleibt zu hoffen, dass der Täter ausgeforscht werden kann – ihm drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Quelle: OÖ Nachrichten

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