Aufgrund einer EU-Regelung, nach welcher Airlines bei nicht geflogenen Flügen ihr Start und Landerecht auf Europas Flughäfen verlieren, kam es in dieses Jahr bereits zu tausenden Flügen ohne bzw. mit nur wenigen Passagieren
Wien. Nach einer EU-Verordnung zufolge müssen Airlines sich um ihre Start- und Landeslots auf Europas Flughäfen bewerben. Die Verordnung bestimmt, dass nationale Gremien bzw. Institutionen sich diesem Prozess annehmen, die unter staatlicher Kontrolle des jeweiligen Nationalstaats agieren. Wen eine Airline an Slots kommt, muss sie diese nutzen, da sonst im Folgejahr das Vorrecht erlischt dieselbe Anzahl an Starts zu erhalten. Da so etwas natürlich dem Profit der Flugunternehmen schaden würde, wollen die Konzerne das natürlich vermeiden.
Die Konsequenz führt uns vor Augen welche lächerlichen und tragischen Auswüchse die Profitstreberei zusammen mit wenig durchdachter Reglementierung seitens der EU hat. Fluglinien ließen ihre Flieger teilweise leer oder nur mit sehr wenig Passagieren quer durch Europa fliegen um ihre Slots nicht zu verlieren. Bis zu 18.000 Flüge sollen in den letzten Wochen als sogennante „Geisterflüge“ durch den europäischen Luftraum geflogen sein.
Die Kritik von Umweltschützern und auch einigen Politikern ist hier natürlich verständlich. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Flugverkehrs ist tatsächlich zu hinterfragen. In Wien konnte aufgrund einer Sonderklausel auf über 8.000 dieser Leerstarts und Landungen verzichtet werden.