Wien. Flüchtlinge aus der Ukraine sollen mehr dazu verdienen. Statt 110 Euro wird es in Richtung der Geringfügigkeitsgrenze von 485 Euro gehen, berichtete Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) Mittwochabend nach einer rund fünfstündigen Konferenz mit den Flüchtlingslandesräten. Allerdings könnte Kärnten den Beschluss noch blockieren. Weiteres Ergebnis ist, dass die Unterstützung für privat Untergebrachte angehoben wird.
Konkret soll es ein Plus von 60 Euro im Monat geben. Im einzelnen sieht es so aus, dass es 15 Euro mehr für Wohnen gibt und 45 Euro mehr an Verpflegungsgeld. Die Summe wächst in diesem Bereich somit von 365 auf 425 Euro an.
Diese Erhöhung gilt für alle Gruppen in der Grundversorgung, also auch für Asylwerber, wie Wiens Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Besprechung ausführte. Dieser Vereinbarung stimmten auch alle Teilnehmer zu.
Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze, um nicht aus der Grundversorgung zu fliegen, ist hingegen nur für jene vorgesehen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Wie die steirische Landesrätin Doris Kampus (SPÖ) betonte, seien viele, der nach Österreich Gekommenen arbeitswillig. Will uns die SPÖ-Landesrätin damit sagen, alle anderen Flüchtlinge wären nicht arbeitswillig?
Die Kärntner wollen das jedoch auch anderen Personen in der Grundversorgung als jenen aus der Ukraine zugestehen. Deshalb stimmten sie nach Informationen der APA dagegen und könnten somit die gesamte Ausweitung blockieren. Denn es braucht einhellige Beschlüsse. Die Angelegenheit geht nun in den Koordinationsausschuss.
Insgesamt wurde von Bund- wie Ländervertretern hingegen das Konsensuale in der Sitzung hervorgestrichen. So wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, wie man die Kosten für besonders vulnerable Gruppen abdecken will. Hier geht es etwa um Waisenkinder, Pflegebedürftige und schwer Kranke, wie die aktuelle Vorsitzende der Flüchtlingslandesräte, Daniela Winkler (SPÖ) aus dem Burgenland betonte. Hierbei geht es allerdings auch wieder nur um Ukraine-Flüchtlinge.
Quelle: MSN