Wien. Der Reformvorschlag, den die schwarz-grüne Regierung für die Änderung des Hochschulgesetzes vorgebracht hat, sorgt für eine weitere Verschärfung der Situation für Studierende. Wir berichteten hierzu bereits ausführlich. Diese Reform ist eine nahtlose Fortsetzung der UG-Reformen seit Beginn der 2000er Jahre. Diese haben zu einem massiven Umbau der Hochschulen im Interesse des Kapitals geführt. Man spricht nun nicht umsonst von der sogenannten unternehmerischen Hochschule. Neben der Einführung von Bachelor und Master als Studienabschlüsse kam es bereits damals zu einem Umbau der Hochschule nach Maßgaben des New Public Management, einem Instrument aus der Betriebswirtschaftslehre, das eine outputorientierte Planung als Hauptkriterium mit sich bringt. Eine Restrukturierung der Hochschulen auch in Sachen Verwaltung war die unmittelbare Folge. Damals wurde der Universitätsrat eingeführt, der quasi mit einem Aufsichtsrat bei Konzernen vergleichbar ist. Nun soll dieses Gremium, das nach Couleur der gerade herrschenden Parteien besetzt ist, noch weitreichendere Kompetenzen erlagen, indem es ohne den Senat über die Wiedereinsetzung des Rektors abstimmen kann. Hier wird die demokratische Mitbestimmung erneut eingeschränkt.
Quelle: Standard