Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Italien wegen der erniedrigenden Behandlung von neun sudanesischen Asylsuchenden. Die Betroffenen wurden nackt festgehalten, erhielten unzureichende Verpflegung und mussten eine 15-stündige Busfahrt unter Gewalt und Drohungen durchstehen.
Italien. In einem jüngst gefällten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Italien wegen der erniedrigenden Behandlung von neun sudanesischen Asylsuchenden zu einer Zahlung von 31.000 Euro verurteilt. Die Betroffenen waren im Sommer 2016 per Boot nach Italien gelangt und sahen sich dort mit unwürdigen Bedingungen konfrontiert.
Die neun Sudanesen mussten sich nach ihrer Festnahme nackt mit anderen Asylsuchenden auf einer Polizeiwache aufhalten, was das Gericht als „eine erhebliche Herabwürdigung“ und somit als Verletzung des Menschenrechts auf körperliche und geistige Unversehrtheit wertete. Die Richter kritisierten, dass es keinen Grund gegeben habe, die Betroffenen unbekleidet unter zahlreichen anderen Asylsuchenden warten zu lassen.
Darüber hinaus wurde die unzureichende Verpflegung und eine strapaziöse 15-stündige Busfahrt bei hohen Temperaturen bemängelt, die in einem „Klima der Gewalt und Drohungen“ stattfand. Die Gerichtsentscheidung verdeutlichte, dass diese Umstände die Rechte der Sudanesen verletzten, insbesondere das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
Die Asylsuchenden hatten sich für eine medizinische Untersuchung ausziehen müssen, doch das Gericht stellte fest, dass es keinen berechtigten Grund gab, sie in dieser Weise zu behandeln. Unter anderem, weil einige der Sudanesen inzwischen als Asylberechtigte anerkannt worden waren, wies das Gericht einen Teil ihrer Vorwürfe ab.
Quelle: junge Welt