HomeKlassenkampfKeine Impfung, kein Lohn? WU, ORF und AUA mit 2G-Regeln

Keine Impfung, kein Lohn? WU, ORF und AUA mit 2G-Regeln

Trotz gesetzlicher Gültigkeit der 3G-Regelung für den Arbeitsplatz entscheiden sich immer mehr Betriebe für 2G, mit Konsequenzen für die Belegschaft.

Wien. Wie wir bereits berichteten, preschte die Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) dieser Tage bereits öffentlich vor und verkündete, dass am Gelände der Universität in Bälde 2G für Studierende ebenso wie Kolleginnen und Kollegen gälte. Die zuständige Gewerkschaft GÖD kritisiert die Entscheidung der WU, ab dem 1. März 2G am Arbeitsplatz einzuführen, denn hier gilt eigentlich weiterhin 3G. Erste dienstrechtliche Beschäftigten der WU könnten darin bestehen, dass die Gehaltszahlungen eingestellt werden, erklärte Rektorin Hanappi-Egger im Interview.

Gestern zog der ORF nach und machte Nägeln mit Köpfen: Ab sofort müssen sich die Kolleginnen und Kollegen auch hier an die 2G-Regel halten. Wer keinen der hierfür notwendigen Nachweise erbringen kann, muss im Homeoffice bleiben. Die Kolleginnen und Kollegen, die nicht von zu Hause arbeiten können, haben Berichten zufolge per interner Mitteilung von Generaldirektor Roland Weißmann verkündet bekommen, dass er für diese „letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt hat“.

Auch die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) kündigte bereits vor Längerem die 2G-Pflicht für das Flugpersonal an. Begründet wurde dieser Schritt durch die verschiedenen Einreiseregelungen der angeflogenen Destinationen. Die WU und der ORF schieben die Einhaltung der Gesetzeslage vor.

Es sind drei große Unternehmen, die nun mit solchen Regelungen vorpreschen. Denn bei der allgemeinen Impfpflicht ist der Arbeitsplatz eigentlich ausgenommen. Dort gilt an sich weiterhin die 3G-Regelung und so wird abzuwarten sein, ob die angedrohten Sanktionen haltbar sind.

Quelle: Kurier/FAZ/Zeitung der Arbeit/Mein Bezirk

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