Ein 55-jähriger Mann wurde zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt, weil er eines Morgens seine krebskranke Frau erwürgt hat.
Wien. Nach seiner grausamen Tat wollte der 55-Jährige Suizid begehen. Dies wurde erfolgreich verhindert. Bei der Frau wurde im Dezember 2021 Bauchspeicheldrüsenkrebs mit multiplen Metastasen in Leber und Lunge diagnostiziert. Die Chemotherapie begann sofort, war aber laut ihm von der Belastung her „entsetzlich für sie“. Eine schwer belastende Zeit brach über das Pärchen herein, auch der Mann habe sich infolge eines Erschöpfungssyndroms in den Krankenstand begeben müssen. Zum Tatzeitpunkt sei der Mann zwar depressiv, jedoch noch zurechnungsfähig gewesen. Bei der Einvernahme durch die Polizeikräfte zeigte sich der Mann tatsachengeständig.
Vor Gericht sagte er aus, dass er zum Tatzeitpunkt die Lösung nur im Tod der beiden gesehen habe:
„Mir war in dem Moment klar, das ist die Lösung für uns beide, dass wir uns im Jenseits wieder sehen. Dann hab’ ich zugedrückt.“
Anwältin Astrid Wagner sprach in diesem Zusammenhang von einer irrationalen Entscheidung, einer „Gefühlsexplosion, ausgelöst durch monatelange Überforderung“. Die Geschworenen verwarfen die Mordanklage und befanden den Mann des Totschlags für schuldig. Er soll bei seiner Einvernahme immer wieder in Tränen ausgebrochen sein. Er bezeichnete sich selbst als „Problemlöser“, der jedoch bei dieser Situation überfordert gewesen wäre. Zurückblickend würde er „alles anders machen. Ich würde mir Hilfe holen, ich würde mit Psychologen, mit Freunden reden“.
Sie hatte Hoffnung
Abgesprochen war der vom Ehemann ersonnene Doppelsuizid jedenfalls nicht. Staatsanwältin Julia Kalmar gab in ihrem Schlussplädoyer an, dass die Frau zwar schwer krank gewesen sei, jedoch „mit ihrem Leben noch nicht abgeschlossen“ hatte. „Sie hatte Hoffnung, den Krebs noch besiegen zu können“, so Kalmar. Sie habe sich vor allem auf den Besuch ihrer Tochter und der neugeborenen Enkeltochter gefreut.
Dem Gutachten nach starb die krebskranke Ehefrau infolge eines Angriffs gegen den Hals durch das Würgen an Atem- und Hirnlähmung eines gewaltsamen Todes. Der 55-Jährige wurde wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt. Aber Frauenmord bleibt Frauenmord, egal aus welchen Gründen er geschehen mag, weshalb die Urteilsverkündung für die meisten wohl unverständlich bleiben wird.
Quelle: ORF