Abermals muss der österreichische Verfassungsgerichtshof eine Verordnung der Bundesregierung als rechtswidrig einstufen. Die ÖVP/Grüne-Koalition ist unfähig und/oder ignorant.
Wien. Die ÖVP/Grüne-Bundesregierung und die Bundesverfassung – das wird wohl keine Freundschaft mehr. Dass Kanzler Kurz als gescheiterter Jus-Student sowieso wenig Ahnung und Achtung bezüglich der konstitutionellen Grundlagen der Republik Österreich hat, ist hinlänglich bekannt, der eine oder die andere seiner türkisen Freunderlpartie steht da auch eher auf Kriegsfuß. Und seit die gegenwärtige Regierung im Amt ist und von der Corona-Pandemie in ihrer Dumpfheit erwischt wurde, haben sich schon einige Gesetze und Verordnungen als nicht rechtmäßig oder inkorrekt erwiesen. Nun ist diese Liste abermals um eine Bestimmung länger: Der Verfassungsgerichtshof befand, dass die per 26. Dezember 2020 verhängten Einschränkungen bei Begräbnissen ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Privatleben war – anders gesagt: verfassungswidrig.
Damals galt für einige Wochen die Corona-Regelung, dass an einem Begräbnis nicht mehr als 50 Menschen teilnehmen dürfen. Eine Oberösterreicherin, die aufgrund dieser Verordnung nicht bei der Trauerfeier und Beerdigung ihrer verstorbenen Tante zugegen sein konnte, hatte die Sache vor dem VfGH angefochten – und nun von den Verfassungsrichtern und ‑richterinnen Recht bekommen: Man hätte ihr und anderen die Verabschiedung von einer nahestehenden Person nicht verweigern dürfen. Diese Entscheidung bringt der Klägerin nun freilich nichts mehr, denn das Begräbnis ist längst vorbei und, wie der VfGH feststellt, weder wiederhol- noch substituierbar – was auch den Grund für die Unverhältnismäßigkeit darstellt. Auch rechtlich gibt es keine Konsequenzen, denn die illegale Verordnung ist ja nicht mehr in Kraft.
Somit haben wir es wieder einmal juristisch amtlich und schwarz auf weiß: Die Bundesregierung agiert verfassungswidrig, bricht geltendes Recht und stielt den Menschen grundlegende Bürgerrechte – sogar in einem so intimen und sensiblen Bereich wie dem Tod und dessen Verarbeitung durch die Hinterbliebenen. Ob das nun Vorsatz oder Unfähigkeit war, spielt kaum eine Rolle, denn es ist in jedem Fall rücksichtslos und menschenverachtend. Aber auch das ist keine Überraschung mehr. Offensichtlich ist es diese Regierung der Dilettanten, Blender und Rechtsbrecher, die möglichst bald und unter massenhafter Beteiligung der Bevölkerung zu Grabe getragen werden sollte – bevor sie Verfassung, Rechtsstaat und bürgerliche Freiheiten noch weiter beschädigt.
Quelle: ORF