Wien. Der Rechnungshof (RH) hat eine erweiterte Prüfung und Rückforderung von unrechtmäßig bezogenen CoV-Hilfen aus dem Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds (NPO-Fonds) empfohlen. Diese Aufforderung erfolgt, nachdem eine vertiefte Untersuchung von Stichproben aufgedeckt hat, dass bei rund der Hälfte der geprüften Anträge die Förderbeträge reduziert wurden.
Der NPO-Fonds wurde eingerichtet, um gemeinnützige Organisationen wie Sportvereine, Freiwillige Feuerwehren, Kirchen und religiöse Gemeinschaften während der Pandemie finanziell zu unterstützen. Die Fördermittel, die für Mieten, Energiekosten, Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen und andere pandemiebedingte Ausgaben bereitgestellt wurden, beliefen sich bis September 2023 auf etwa 823 Millionen Euro und wurden an rund 23.650 Antragsteller vergeben.
Insgesamt wurden 59.000 Anträge genehmigt, von denen fast 3.800 Rückforderungen nach sich zogen – etwa sechs Prozent der genehmigten Anträge. Besonders brisant waren die Förderungen, die an ÖVP-nahe Organisationen wie den Seniorenbund und die Jungbauernschaft/Landjugend vergeben wurden. Diese Gruppen mussten zusammen über 3 Millionen Euro zurückzahlen, da sie als Teilorganisationen der ÖVP nicht förderberechtigt waren.
Eine vertiefte Prüfung vor Auszahlung der Mittel wurde laut RH jedoch nur für ein Fördervolumen von 173 Millionen Euro durchgeführt. Bei diesen 1.600 Stichproben wurden rund 14 Millionen Euro oder acht Prozent des geprüften Volumens gekürzt, da die angegebenen Einnahmen oder förderbaren Kosten oft nicht korrekt waren.
RH-Präsidentin Margit Kraker empfiehlt daher, die Stichprobenprüfungen auf das gesamte, noch nicht geprüfte Fördervolumen auszuweiten, um unrechtmäßig bezogene Förderungen zurückzufordern. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hält diese Empfehlung jedoch für nicht zweckmäßig und argumentiert mit unverhältnismäßig hohen Prüfkosten im Vergleich zu den erwarteten Rückforderungen.
Laut Koglers Ministerium wurden bereits Anträge im Wert von rund 400 Millionen Euro aufgrund von Inkonsistenzen und Hinweisen vertieft geprüft. Die hohe Anzahl der Rückforderungen sei auf die gezielte Prüfung bestimmter Risikofaktoren zurückzuführen. Eine weitere Ausweitung der Prüfungen würde laut Ministerium zu deutlich geringeren Rückforderungen führen, während die Kosten für die Prüfungen massiv steigen würden.
Der RH lobte die schnelle und größtenteils automatisierte Abwicklung der Anträge, bemängelte jedoch die mangelnde Einhaltung des Vieraugenprinzips bei der Antragsprüfung sowie die unzureichende Dokumentation von Änderungen im Förderprozess. Auch die Sinnhaftigkeit einer 1,4 Millionen Euro teuren Medienkampagne zum Fonds wurde infrage gestellt.
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass bestimmte Finanzstrafen und Verbandsgeldbußen zwar als Ausschlussgrund für Förderungen definiert waren, die Anträge jedoch nicht daraufhin geprüft wurden. Ob die Nachkontrollen durch die Finanzverwaltung tatsächlich durchgeführt wurden, blieb unklar.
Quelle: ORF