Die aufgrund der Corona-Pandemie geltende Mietstundung läuft mit Ende des Jahres aus. Personen, die aufgrund von Einkommenseinbußen ihre Miete nicht überweisen konnten, sind durch Mietstundungen bis Ende des Jahres vor Delogierungen geschützt. Jedoch wird der offene Betrag mit dem 1. Jänner nach aktuellem Stand fällig, das sogar mit möglichen vier Prozent Verzugszinsen. Aktuell ist noch nicht bekannt, wie viele Menschen davon betroffen sind und ihre Rückstände nicht begleichen können. Die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt sowie die Struktur der staatlichen Hilfspakete lässt jedoch nichts Gutes hoffen. Auch das Austrian-Corona-Panel, welches verschiedenste Daten im Zusammenhang mit der Pandemie erhebt, lässt ähnliches vermuten. So zeigt die Analyse des Panels, dass sich die Haushaltseinkommen bis zum Oktober noch nicht wieder erholt haben. Die Mietervereinigung rechnet jedenfalls mit einer steigenden Zahl an Anfragen und Verfahren. Hierfür werden Lösungen gefordert.
Quelle: ORF/Corona-Blog