Gegen Rapper Sean Combs werden in Wien schwerwiegende Vorwürfe erhoben: Eine Moderatorin beschuldigt ihn, sie im Jahr 2000 nach einem Konzert vergewaltigt zu haben. Da der Vorfall laut österreichischem Recht als verjährt gilt, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorerst eingestellt – prüft aber eine mögliche Wiederaufnahme, sollte es in den USA zu einer Verurteilung wegen ähnlicher Delikte kommen.
Wien. In einem Interview mit Puls24 erhob eine Wiener TV-Moderatorin nun auch schwerwiegende Vorwürfe gegen den Rapper Sean Combs. Sie berichtet, im Jahr 2000 nach einem Konzert in der Wiener Libro Music Hall von Combs unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden zu sein. Ihre Aussagen wurden in der Sendung „Treffpunkt Österreich“ öffentlich gemacht. Die Frau war zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Vorfalls 19 Jahre alt und gab an, sich mit Combs in der Hoffnung auf ein Interview getroffen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Wien nimmt derzeit aber keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Rapper Sean „Diddy“ Combs auf. Wie Behörden-Sprecherin Nina Bussek am Dienstag auf Anfrage der APA erklärte, wurde das entsprechende Verfahren vorerst eingestellt. Die Moderatorin hatte im Februar 2025 Anzeige erstattet. Nach rechtlicher Prüfung kam die Wiener Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass der Tatvorwurf nach österreichischem Recht verjährt ist und Combs daher im Inland nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann.
Verjährungsfrist könnte sich verlängern
Allerdings kann sich die Verjährungsfrist verlängern, wenn Combs in der Zwischenzeit wegen ähnlicher Taten rechtskräftig verurteilt wird. In den USA läuft seit Mitte Mai ein Verfahren gegen ihn, in dem schwere Sexualdelikte zur Anklage gebracht wurden. Sollte es in diesem Prozess zu einem Schuldspruch kommen, wird die Staatsanwaltschaft Wien prüfen, ob dadurch die Verjährungsfrist in Österreich rückwirkend verlängert werden könnte. In diesem Fall könnte das Verfahren in Wien wieder aufgenommen werden.
In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für die Vergewaltigung Erwachsener grundsätzlich zehn Jahre. In besonders schweren Fällen, etwa bei schweren körperlichen oder seelischen Folgen, verlängert sich diese auf bis zu 20 Jahre.
„Wir haben daher das Verfahren nach § 192 StPO unter Vorbehalt einer späteren Verfolgung eingestellt“, sagte Bussek. Im Falle einer Verurteilung Combs in den USA werde man die Rechtslage erneut bewerten.