Wien. Die geplante Umsetzung des Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren sorgt weiterhin für breite Diskussionen. In einem Rundschreiben präzisiert das Bundesministerium für Bildung die Vorgaben zur praktischen Handhabung an den Schulen. Demnach stellt die Unterlassung einer „unverzüglichen“ Meldung eines Verstoßes eine Dienstpflichtverletzung dar. Lehrerinnen und Lehrer hätten – abgesehen von einer Ermahnung – kein Ermessen.
Der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft, Paul Kimberger, bezeichnete diese Diktion gegenüber dem Falter als „absolut überschießend“. Lehrkräfte würden damit in eine Rolle gedrängt, die über pädagogische Verantwortung hinausgehe und sie zu ausführenden Organen einer restriktiven Gesetzesauslegung mache.
Ab dem Schuljahr 2026/27 sind für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen verboten, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“. Bei wiederholten Verstößen können in letzter Konsequenz Geldstrafen von bis zu 800 Euro verhängt werden. Das Ministerium betont, es sei nicht beabsichtigt, Druck auf Lehrkräfte auszuüben; vielmehr solle die bestehende Rechtslage klargestellt und die Rolle der Pädagoginnen und Pädagogen gestärkt werden.
Die Jugendfront kritisierte in einer Erklärung das Gesetz als eine politische Ablenkung von strukturellen Problemen im Bildungsbereich: „Während eine Inflationsrate von vier Prozent die Bevölkerung finanziell erdrosselt, Gesundheits‑, Sozial- und Bildungswesen kaputtgespart werden und gleichzeitig die Ausgaben für Aufrüstung und Militarisierung explodieren, versucht die Bundesregierung mit einer rassistischen und islamophob aufgeladenen Symbolpolitik von der eigenen Unfähigkeit, die Krise in den Griff zu bekommen, abzulenken.“
Quellen: ORF/Jugendfront




















































































