Innsbruck. Wie die Tiroler Arbeiterkammer berichtet, verrechnete ein Betrieb aus dem Oberland einem weiblichen Lehrling 800 Euro Ausbildungskosten. Die angehende junge bautechnische Assistentin wurde von ihrem Ausbildungsunternehmen zu zwei Fortbildungskursen im Bereich digitaler Planerstellung geschickt, die hierfür anfallende Summe von 800 Euro wurden ihr jedoch vom Lehrlingseinkommen abgezogen. Die Betriebsleitung sah sich hierbei im Recht und berief sich auf eine Vereinbarung über eine Ausbildungskostenrückzahlung, die unterschrieben worden wäre. Eine solche ist in Arbeitsverträgen zwar grundsätzlich möglich, nicht jedoch bei Lehrlingen. Trotzdem zeigte sich das Unternehmen zunächst uneinsichtig.
Erste eine Klage vor dem Arbeitsgericht führte dazu, dass der Lehrbetrieb seinen Standpunkt änderte und die Gesetzeslage zur Kenntnis nahm: Die Abrechnung des Lehrlingseinkommens wurde korrigiert und der Betrag an den Lehrling zurückgezahlt. Das Unternehmen kann übrigens ohnedies bis zu 75 Prozent der Kurskosten über die Lehrlingsförderung ersetzt bekommen, muss schlussendlich also nur 200 Euro für eine Zusatzqualifikation investieren. Trotzdem zeigt sich, dass im Bereich der Lehrlingsausbildung in Österreich nicht nur Unklarheiten und Grauzonen bestehen, die zu Missbrauch verleiten, sondern dass das überholte Lehrmodell generell im Sinne der Auszubildenden verbessert gehört. Und in jedem Fall ist es eine Tatsache, dass die Unternehmen für die Lehrlingsausbildung zu bezahlen haben, denn schließlich sind sie es, die gutausgebildete Fachkräfte benötigen. Von den ÖVP-grünen Regierungen des Kapitals, die in Innsbruck wie in Wien im finanziellen Interesse der Unternehmer agieren, ist diesbezüglich freilich nichts zu erwarten.
Quelle: Arbeiterkammer Tirol