Wien. In Österreich haben unselbständig beschäftigte Eltern mit Kindern unter 14 Jahren aktuell die Möglichkeit, bis September drei Wochen Sonderbetreuungszeit bei ihren Chefs zu beantragen, sofern das Kind Corona-bedingt oder wegen ausfallender Betreuung in den Ferien selbst betreut werden muss. Wenn diesem Antrag stattgegeben wird, bekommen die Unternehmen ein Drittel der Kosten erstattet. Gleichzeitig handelt es sich hier aber nicht um einen Rechtsanspruch. Diese Sonderbetreuungszeit muss durch das Unternehmen genehmigt werden, was natürlich recht unattraktiv ist und Kolleginnen und Kollegen einer gewissen Willkür aussetzt.
Sonderbetreuungszeit verlängern?
Auch wenn Österreich bis jetzt bezüglich Verlauf der Krankheitsfälle, Zahl der Infektionen sowie Toten recht glimpflich davongekommen ist, wird vor einer zweiten Welle im Herbst, die sich bereits jetzt andeutet, gewarnt. In diesem Fall gibt es aktuell keinerlei Regelungen, wenn es zu vereinzelten Klassenschließungen, Schließungen von Kindergarten‑, Kleinkinder- oder Hortgruppen kommt. Für Eltern muss hier eine Rechtssicherheit geschaffen werden, die über die bestehenden Regelungen der Sonderbetreuungszeit hinausreichen müsste. Die Regierung thematisiert aktuell wenigstens die Verlängerung der bestehenden Regelung, die für viele Eltern schon jetzt nicht wirklich eine Hilfe ist.
Auswirkungen auf Eltern in der ersten Welle
Dies betrifft laut einer SORA-Studie die Mehrheit der erwerbstätigen Paare, an der Zahl 392.402, und somit haben 57,5 Prozent Kinder unter 14 Jahren. Auch bei den Alleinerziehenden sind es über 50 Prozent mit Kindern unter 14 Jahren im Haushalt. Sofern die Arbeit von zu Hause möglich war, betreuten viele Elten ihre Kinder parallel zur Arbeit oder arbeiteten zu den Randzeiten (37 Prozent). Zehn Prozent der Eltern mit Kindern unter 14 arbeiteten sogar, wenn die Kinder schlafen, um diese sonst betreuen zu können. Viele Eltern nahmen bereits in der ersten Welle Teile ihres Erholungsurlaubs oder reduzierten unter den gegebenen Gehaltseinbußen ihre Arbeitszeit, um die Betreuung gewährleisten zu können. Betroffen von all diesen Einschnitten sind überdurchschnittlich häufig Frauen, da diese in Österreich nach wie vor hauptsächlich für Betreuung und Pflege verantwortlich sind. Die Befunde zeigen sehr deutlich, dass es andere und weitreichendere Regelungen braucht, damit es ab Herbst nicht zu einem Betreuungsnotstand kommt, der größer sein wird als im Frühjahr.
Quelle: ORF / Moment-Institut