Die Gewerkschaft Bau-Holz Tirol fordert im Anbetracht hoher Temperaturen die Unternehmen auf, Beschäftigten Hitzefrei zu gewähren, wobei die Hitzefrei-Grenze seit 2019 bei 32,5 Grad Celsius liegt und ein Rechtsanspruch darauf nicht besteht. Im Vorjahr nutzten 1.170 Arbeiterinnen und Arbeiter in Tirol diese Regelung, wobei die Kosten für die Entgeltfortzahlung von der Bauarbeiter Urlaubs- und Vorsorgekasse vollständig erstattet wurden.
Innsbruck. Angesichts der derzeit hohen Temperaturen fordert die Gewerkschaft Bau-Holz Tirol die Unternehmen auf, die Beschäftigten vor der Hitze zu schützen und ihnen „hitzefrei“ zu gewähren. Laut ÖGB gab es im Jahr 2023 fast 3400 Hitzestunden.
Die Hitzefrei-Grenze wurde am 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius im Schatten gesenkt. Die Hitzefrei-Regelung tritt erst ab dieser Temperatur in Kraft. Die Entscheidung, ob Hitzefrei gewährt wird, liegt beim Unternehmer oder dessen Beauftragten. Ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter besteht jedoch nicht.
Bauarbeiter am stärksten betroffen
Christian Hauser, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz, betont in diesem Kontext, dass es sich bei Hitzefrei in der Regel um einige Stunden am Nachmittag und nicht um den ganzen Tag handelt. Er warnt davor, die gesundheitlichen Risiken extremer Hitze zu unterschätzen. Bauarbeiter seien laut Hauser die am stärksten betroffene Berufsgruppe, da schwere körperliche Arbeit in praller Sonne schnell zu Kreislaufzusammenbrüchen oder schlimmeren Folgen führen könne. Er appelliert daher an die Unternehmen, die Gesundheit ihrer Beschäftigten nicht unnötig zu gefährden und die Hitzefrei-Regelung zu nutzen.
Im Vorjahr wurde die Hitzefrei-Regelung in Tirol für 1.170 Arbeiterinnen und Arbeiter in 206 Betrieben genutzt. Es wurden 3.395,5 Stunden eingereicht, von denen 3.136,5 Stunden genehmigt wurden. Christian Hauser erklärte, dass dies einer Schlechtwetter-Entschädigung von 33.412,32 Euro entsprach. Bei Anwendung der Hitzefrei-Regelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die Arbeiter und Arbeitgeberinnen. Die Kosten werden dem Unternehmen vollständig von der Bauarbeiter Urlaubs- und Vorsorgekasse (BUAK) erstattet.
Quelle: ORF